12schen Praxis bey dem Herrn Geheimen Ratheund jetzigen Hofraths Direktor von Daniels,welcher die Güte hatte, mir trefliche Anlei-tung zum Landrechte zu geben. Ferner beydem Herrn Rathe, und Kanzelley=AdvokateKiefer, sodenn ward es mir von dem verleb-ten berühmten Vicekanzler Freyherrn vonKnapp gestattet, seine schätzbare Sammlungvon Edikten, und sonstigen landrechtlichenBeobachtungen zu benutzen, welches ich aucheifrigst gethan habe. Der belobte Herr Vi-cekanzler beauftragte mich selbst mit dem Ent-wurfe einer Abhandlung über die hiesigenLandes Gerichtbarkeiten; Einen großen Theildavon habe ich zu seiner gänzlichen Zufrie-denheit bearbeitet, welcher sich in den Pa-pieren desselben unter meiner Hand vorfindenmuß.II. Abschnitt.Meine Studien auf der Universität Göt-tingen.§: IV.Das Repetitorium über die vorhin benann-ten Rechtstheile hatte ich vom Xber 1799.bis
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Geschichte meiner Studien, und gnädigsten Anstellung zum ordentlichen Lehrer der Rechtswissenschaften auf der Churfürstlichen Akademie in Düsseldorf
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