—thätigkeit in Andern sogar zu befördern; daß die Un-verletztheit des Rechts allein das wirksame Empor-streben zu diesem Endzwecke möglich macht; wer alsoeinen lebhaften Abschen gegen alles fühlt, was seinevernünftigen Mitwesen in einen moralischen Stillstandversetzt, sie zu Maschinen macht; wer es weiß, wieoft die Menschen ihrer Rechte beraubet, als einwillkürliches Spiel fremder Leidenschaften und Nei-gungen behandelt, und so unter ihrer Würde undPersönlichkeit herabgewürdiget werden; wer es weiß,wie so oft zur Rechtfertigung dieser Unterdrückungender Vorwand aus der Rechtswissenschaft genommenwird — der wird die Wichtigkeit einer Wissenschafteingestehen, welche die Behauptung der menschlichenFreyheit und moralischen Selbstständigkeit zum Ge-genstand hat; welche uns auf eine vollständige, undgründliche Weise darüber belehret, wie Menschen ge-gen Menschen handeln sollen, um sich einander indem Fortschreiten zur sittlichen Veredlung nicht zuhindern, und uns gegen den Mißbrauch derselben selbst sicher stellen soll. Sie hat für jeden ver-nünftigen Menschen ein nothwendiges Interesse; dennjedem muß unendlich viel daran gelegen seyn, seineRechte zu kennen, um diese behaupten zu können,und nicht Gefahr zu laufen, durch Verletzung derRechte Anderer ihre sittliche Veredlung zu hemmen.Aber erfreulich muß insbesondere diese Ansicht derRechtswissenschaft dem Rechtsgelehrten seyn, der hier-auf seine Zeit und seine Kräfte verwenden soll. DerBeruf, dem er sich gewidmet, und den er in seinemLeben zu erfüllen hat, ist unter allen, die der Menschsich wählen kann, einer der wichtigsten und ehrwür-(4
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Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
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