Druckschrift 
Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
Entstehung
Seite
44
Einzelbild herunterladen
 

digsten. Beförderung der Realisirung der Sittlich-keit, wozu das Recht eine nothwendige Bedingungist, Handhabung der Gerechtigkeit, ist seine Bestim-mung, und welche könnte wohl edler seyn? Sollteder Rechtsgelehrte sich nicht glücklich schätzen, daßvielleicht bloßer Zufall, vielleicht solche Gründe, beywelchen die innere Vortrefflichkeit dieses Theils derGelehrsamkeit nicht in Anschlag kam, ihn für eineWissenschaft bestimmten, die einen so hohen Werth,die um ihres erhabenen Zweckes willen so viel An-ziehendes hat? Sollte er sich nicht durch diese Ansichtder Rechtswissenschaft bewogen fühlen, seine Kräfteauf die angestrengteste Weise auf sie zu verwenden,und sich zu einem vollkommenen Rechtsgelehrten indiesem ehrwürdigen Sinne zu bilden, um zu demwichtigen Zwecke, der durch sie erreicht werden soll,auf eine kraftvolle Art mitwirken zu können? Wiemüssen vor dem Glanze, den die Rechtswissenschaftaus diesem Gesichtspunkte betrachtet, um sich verbrettet, die elenden Vorurtheile verschwinden, welcheder Leichtsinnige, der nie über den Begriff und überden Zweck dieser Wissenschaft nachgedacht hat; derTräge, der die Mühe scheut, die ihre gründliche undvollständige Erlernung erfordert; der Unwissende,der nur bey der Schaale, nur bey dem todten Buch-staben der Gesetze stehen geblieben, und in ihren Geistnie eingedrungen ist; der Elende, der sich zum Ge-fühl der Achtung für moralische Selbstthätigkeit nichtmehr erheben kann von dieser Wissenschaft verbreiten?Wie angenehm muß dem Rechtsgelehrten die Ueber-zeugung seyn, die ihm diese einzig wahre Ansicht sei-ner Wissenschaft schon im voraus verschafft, daß alledie zahllosen Bedrückungen und Ungerechtigkeiten, wel-che die Menschheit von jeher durch Rechtsgelahrtehat erleiden müssen, und noch täglich erleidet, nichtin der Wissenschaft selbst, sondern einzig und allein ineinem unverantwortlichen Mißbrauch, der mit ihr ge-trieben wird, ihren Grund haben können.