EntwurfeinesLehr- und Studienplansfüjuristische Akademien überhaupt,und besonders für die hiesige.§. 1.Es ist gewiß einer der größten Mängel einer juri-stischen Akademie, wenn auf derselben kein vollständiger Unterricht in der Rechtswissenschaft erlangt wer-den kann; wenn über die wichtigsten und nothwendigsten Theile der Rechtswissenschaft nicht einmahl injedem Cursus Vorlesungen gehalten; wenn viele derselben seit mehrern Jahren gar nicht öffentlich vor-getragen werden; wenn weder die Dauer eines Cursus, noch die Studienzeit überhaupt festbestimmet istWie kann bey solcher Verfassung der Studierende seineStudien zweckmäßig ordnen? — Er muß mit denVorlesungen vorlieb nehmen, die gerade zu jenerZeit vorgetragen werden. — Dieß ist das Bild derhiesigen juristischen Akademie. Ohne alle propäden.tische, encyclopädische und geschichtliche Vorkenntnisse
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Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
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