Cursus vorgetragen werden. Dieses wird aber wohlso leicht nicht ausführbar seyn, wenn nicht die Lehr-gegenstände unter die Lehrer vertheilt und jedem sei-ne bestimmten Vorlesungen angewiesen werden.Ist für jeden Zweig der Rechtswissenschaft einbesonderer Lehrer bestimmt, so kann jeder Lehrerin seinem ihm zugewiesenen Lehrfache sich eine destogrößere Fähigkeit erwerben, und es wird ihn destomehr ermuntern, um so größern Fleiß auf den Vor-trag seiner Wissenschaft zu verwenden, je größer dieAnzahl der Zuhörer ist, die er nun alle in seinenCollegien versammelt sieht. Lehren aber Mehrere zugleicher Zeit die nähmliche Wissenschaft, so wird eseinem so leicht nicht gelingen, alle Zuhörer an sichzu ziehen, wenn nicht seine Geschicklichkeit jene derübrigen Lehrer weit hinter sich zurückließe: aber wenndieses schon ein seltner Fall ist, wenn es mehrereWege gibt, Beyfall und Zuhörer zu erhalten, ohnedaß gerade überwiegende Geschicklichkeit die Ursachedavon ist; so werden sich die Lehrer in die Zuhörentheilen, keiner wird ein große Anzahl erhalten, besonders wenn die Zahl derjenigen, die eine Akade-mie besuchen, außerst gering ist, keiner wird aberauch dann einen großen Ruf erhalten, von dem dochder Zufluß der Studierenden, und also der Flor ei-ner Akademie größtentheils abhängt. — Nur auf ei-ne Eintheilung und Bestimmung der Vorlesungen fürjeden Lehrer kann ein fester Studienplan entworfen,und es jedem Studierenden zur Pflicht gemacht wer-den, nach einem solchen sich zu bilden, wenn er jeauf Staatsbedienungen Anspruch machen will.
Druckschrift
Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
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Seite
29
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