Druckschrift 
Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
Entstehung
Seite
28
Einzelbild herunterladen
 

28§. 3.Man wird sich bey dieser Bewandtniß nicht nurvon der Nothwendigkeit einer Verbesserung des hie-sigen akademischen juristischen Unterrichts überzeugt füh-len, sondern auch den Weg zur Abhülfe der bisheri-gen Mängel desselben leicht entdecken. Damit einvollständiger Unterricht entstehe, müssen die wesent-lichen Theile der Rechtswissenschaft, die nothwendigsten Vorbereitungswissenschaften und wenigstensdie unmittelbaren Hülfswissenschaften zu einem Gan-zen zweckmäßig zusammengestellt und diese in jedemactiven Mann erfordert; so wird solches dem hiesigen Ge-heimenrath mit dem Zusatz bekannt gemacht, daß bey zu-künftiger Vergebung der Staats=Aemter weder persön-liche Sollicitaturen am höchsten Hoflager, noch Empfehlungen, sondern das geprüfte Verdienst allein bey Sr.Churf. Durchl. Eingang finden werde, daß Höchstdieselbeaber auch deshalb die Berichtgehenden Stellen für diestrenge Wahrheit ihrer Angaben verantwortlich machen,und jede Beſtechung und Partheylichkeit auf das ſchärfſtebestrafen werden. Gedachter Geheimerath hat diese Ent-schließung sämtlichen Landesstellen zur Nachricht mitzuthei-len, und Se. Churfürstl. Durchl. versichern sich, daß derGeheimerath sowohl, als übrige Stellen die pünktlichste Voll-ziehung derselben sich um so mehr werden angelegen seynlassen, als jeder überzeugt seyn muß, daß die besten Ge-setze und Verordnungen ihren Zweck verfehlen, so lange dieOrgane schlecht sind, durch welche gewirket werden solle.Düsseldorf den 26. Jänner 1801.Von gnädigst angeordneten außerordent-lichen KommissariatswegenFreyherr von Hompesch.AnRines.hiesigen Geheimenrath.