gesorgt, und dadurch jedem das Studium dieserWissenschaften zur Genüge erleichtert. Sie könnensich hierauf zu untergeordneten, ihren Anlagen an-gemessenen Stellen eine hinlängliche Fähigkeit erwer-ben, und hierin dem Staate mit größerm Nutzen dienen.Die Gründe meiner Meinung, daß das römischeRecht nicht mehr in Institutionen und Pandecten vor-getragen werden solle, habe ich in dem Entwurfeausführlich dargelegt. Ob diese dadurch ausgeräumtwerden, daß den Kandidaten noch nicht ein so be-quemer und leicht faßlicher Kommentar über diePandecten, als der von Höpfner nach der neue-sten Ausgabe mit des Hrn. Prof. Ad. Diet. We-bers Noten über die Institutionen in die Händegegeben werden könne, überlasse ich der Entſcheidungeines competenten Publikums, dessen Beurtheilung,sie falle aus, wie sie wolle, ich diese ganze Schriftunterwerfe.Möge dieses nur anerkennen, daß ich bloß auslebhaftem Interesse für diesen Gegenstand schriebe,und daß ich weder auf Neuheit, noch auf Originali-tät Anspruch mache.Düsseldorf im July 1803.61
Druckschrift
Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
Entstehung
Seite
22
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