Ich will mein Gefühl über eine solche Maxime derErſparung der nothwendigſten Staatsausgaben, wel-che doch dem Staate und in gewisser Hinsicht derStaatskasse mit tausendfältigem Gewinn wieder zu-fließen, hier zurückhalten, und bemerke nur nochgegen den Vorſchlag des Hrn. v. Proff, daß dasLehrfach nicht nur in den ersten zwey Jahren, wiederselbe glaubt, sondern auch in den folgenden denganzen Mann erfordere.Es würde sehr mißlich darum aussehen, wenn dieses nur als eine angenehme Unterhaltung behandeltwürde, und der Lehrer würde seine Pflicht schlechterfüllen, wenn sein Fortschreiten in seinem Fache sichnur auf Nachtragung der neuern Literatur und Aus-feilung seiner Kollegien=Hefte beschränkte. Redlichgesinnte und würdige Lehrer werden sich auch damitnicht begnuͤgen; sie werden nebst der Sorge für dieVervollkommnung ihres Vortrages, auch über ihrenLehrgegenstand selbst immer denken und die Lehrme-thode fortwährend zu verbessern sich bestreben. Hier-bey bleibt ihnen aber gewiß keine Zeit übrig, sichnoch mit dem so lästigen Referiren aus gerichtlichenAkten zu befassen, und die Richter erster Instanz imganzen Lande abzugeben.Der Hr. v. Proff möchte auch wohl auf diesen Vor-schlag nicht gekommen seyn, wenn er seinen Lehrplanin gewisser Hinsicht, nicht zu weit ausgedehnt hätte.Er hat mehrere Lehrgegenstände der juristischen Akademie zugewiesen, die theils zu den nöthigen Vorbe-reitungswissenschaften gehören, und in den Bildungs-(2)
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Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
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