schulen für die mittleren Bürgerklassen gelehrt wer-den, theils aber zu dem Endzwecke des akademischenUnterrichts nicht nothwendig sind.Unter die erstern gehört die Philosophie. Es istzwar wahr, daß dasjenige, was bishierhin unterdem Nahmen Philosophie in den hiesigen Schulengelehrt wurde, nur scholastische Sophistik war; alleinbey einer künftigen Verbesserung der Schulen dürfenwir hoffen, daß so wie für die sittliche Veredelungder Jugend, auch für den Unterricht derselben in ge-meinnützigen Kenntnissen gesorgt und statt der scho-lastischen Sophistik Philosophie gelehret werde.Man würde sich gar keinen Vortheil von einer Ver-besserung der juristischen Akademie versprechen kön-nen, wenn nicht auch die untern Schulen und dasganze Erziehungswesen eine Reform erhielten.Unter die zu dem Endzwecke des akademischen Un-terrichts nicht nothwendigen Vorlesungen rechne ich dievon dem Hrn. v. Proff angegebenen über die Oeko-nomie, Landwirthschaft, Technologie und Forstwissen-schaft. Die nothwendigen Kenntnisse dieser Wissen-schaften werden in der innern Encyclopädie der poli-tischen Staatswissenschaften und der Cameralwissen-schaften im engeren Sinne, vorgetragen, undhiernach ist jeder schon im Stande, durch Selbst-studium weitere Fortschritte darin zu machen und einevo llſtändige Theorie dieſer Faͤcher zu erlangen.Für den größten Theil der sich dem Staatsdienste
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Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
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