lischen Charakters, Unzufriedenheit, Elend und Bosheit giengen unter den gebildeten europäischen Nationen aus Gerichtshöfen hervor, in welchen ein einzi-ger Justiziarius saß.Nach dieser weiten Digression, die man mir hos-fentlich zu gut halten wird, komme ich wieder aufmeinen Hauptgegenstand zurück: Wird also diese Einrichtung bey der künftigen Organisation der unternGerichtsstellen getroffen werden, welches wir von derWeisheit unseres erleuchteten Fürsten ganz fest erwarten dürfen; so wird sich meine obige Behauptungbestätigen, daß in den ersten Jahren die Hände al-ler Civilreferendäre genug beschäftiget seyn, und diese sich gewiß mit keinem Lehramte werden befassenkönnen.Unter einer Verbindung des Civilreferendariatsmit dem Lehramte würde auf jeden Fall die Justizpflege oder das Lehramt leiden, und es scheint auchgar nicht problematisch zu seyn, ob nicht beyde zugleich darunter leiden würden.Der Unterschied zwischen einem Gutachten überstreitige Rechtsfragen, deren Ertheilungen ganz zweckmäßig den Lehrern auf einer juristischen Akademie zugewiesen werden, und zwischen einer Entscheidungeines streitigen Rechtsfalles, worüber meistens ungeheuere Aktenstöße vorhanden sind, und worin häufigdie Entscheidung von faktischen Umständen abhängt,ist allzu groß, als daß man von jenem auf diese inder vorliegenden Rücksicht eine richtige Folge ziehenkönne.
Druckschrift
Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
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