13stizämtern so vortheilhaft, wie jene Eigenschaft derRichter sie voraussetzt! Wie viele Richter auf demLande nicht nur, sondern auch in kleinen und großenStädten sind keine Rechtsgelehrte! *) Gegen die Un-redlichkeit der Richter hat man in vielen Ländern sichnoch so ziemlich zu sichern gesucht; aber auf die Ge-schicklichkeit der Richter wird bey weitem nicht hinlängliche Sorgfalt angewandt. Eine einzige Personuntersucht und entscheidet dem allen ungeachtet intausend Gerichten in Europa wie in der Türkei, oftohne daß auch nur ein Advokat zur Seite steht, derden Richter kontrolliren, seiner Nachlässigkeit undWillkür entgegenarbeiten, ihn warnen, und nachfruchtlosen Warnungen an den Oberrichter sich wenden könnte. Selbst der Richter, der allein den Ausspruch thut, aber unter einem höhern Richter steht,entscheidet einzig und allein in allen Sachen, beywelchen die Gesetze keine Appellation gestatten.„Wir haben Gerichte, die mit mehreren Personenbesetzt, als erste und letzte Instanz entscheiden. Hierist allerdings die Vorsicht größer. Das Urtheil wirdvon Mehreren gefällt. Sieht eines der Mitgliederheute nicht richtig, so kann ihm sein Nachbar seinfür heute helleres Auge leihen, und morgen kannwieder jener diesem helfen. Wie viel fehlt aber noch*) Diese Behauptung paßt auch auf die meisten Oerter, wodie Richter die Rechtswissenschaft studiret haben, und ohneBeweis dieses Studiums nicht angestellt werden, wennschon der Verfasser es nur von jenen Oertern versteht, widie Richter wirklich Rechtsunkundige sind, und in schwie-rigen Fällen Rechtsgelehrte zu Rathe ziehen müssen.
Druckschrift
Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
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