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Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
Entstehung
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12und dieses muß doch jeder wünschen, der die JustizOperationen in der Nähe zu betrachten Gelegenheitgehabt hat. Zu dessen Belege kann ich mich nichtenthalten, ungeachtet es nicht direkt hierhin gehörteine treffende Stelle aus einem der vorzüglichstenSchriftsteller über diesen Gegenstand 6) hier auf-zunehmenOft ist es nur eine einzige Person,oft nur ein einziges Gericht, das entscheidet.Wäre jeder unserer Richter nach Einsammlung dertheoretischen Kenntnisse praktisch bey einem erfahrnenBeamten oder als Auditor in einem höhern Kollegi-um gebildet; besäße jeder gründliche Kenntnisse derverschiedenen Materien des Rechts und des Prozes-ses, eine leichte Auffassung der Thatsachen, eine gu-te Darstellungsgabe und eine vernünftige Methodein der Auseinandersetzung der Gründe: Hätte jederden systematischen Zusammenhang des Rechts praktischgelernt, hätte er zartes Gefühl der Gesetzmäßigkeitund den mehrseitigen und ruhigen Blick des strengenPrüfers, verbunden mit unbestechbarer Redlichkeit;wäre jeder Richter, was er seyn sollte, auch dannhätten wir doch nie, selbst nicht in der geringfügig-sten Sache einem Einzigen den Ausspruch überlassensollen. Bey dem besten Willen und bey den entschie-densten Fähigkeiten kann, sitzt ein Einziger im Ge-richt, dieser nun gerade in diesem einzelnen Fallefehl greifen. Tausend durchaus nicht zu berechnendeund zu vermeidende Möglichkeiten können ihn hin-dern, heute ruhig zu urtheilen, wo er es gestern that.Aber wie selten sind die Vorbereitungen zu den In-6) Aug. Ferd. Lueder über Nationalindustrie und Staats-wirthschaft. Berlin. 1802. 8. 2r Thl. Seite 561. u. folg.