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Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
Entstehung
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11terhalts wegen ihre Zuflucht zu nehmen gezwungenseyn. Am wenigsten ist, nach meiner Einsicht, dasAmt eines Civilreferendars, nach dem Vorschlagedes Fhrn. von Proff 5) damit zu vereinigen. Wasfür eine unangenehme Sache es ist, Aktenstöße, diemeistens durch weitschweifige Handschriften, durchunnütze Flickwörter, durch unzählige Wiederholungen, durch überflüssiges, oft unverständliches Geschwätzzu einer ungeheuern Dicke angewachsen sind, zu be-arbeiten, wird jeder eingestehen, der sich wegen sei-nes Amtes, oder aus andern Ursachen damit abge-geben hat. Mit Ekel muß sie der Referent lesen,und den erheblichen Inhalt zum Vortrage heraus-suchen. Mit Unmuth und Ermüdung muß er dieoffenbaren Chikanen aufdecken und widerlegen; undgewiß paßt eine solche Beschäftigung nicht für einerLehrer, dessen Geist nicht durch solche Arbeiten nie-dergeschlagen und abgestumpft werden darf. Hier-unter würde aber auch die Justitzpflege leiden, dieEntscheidungen der Rechtsstreite würden verzögertwerden, wenn auch die Anzahl der Civilreferendäredie zugleich Lehrer seyn sollen, sich auf zwölf beläuft.Ich zweifle sehr, daß diese Anzahl für unser anProzessen so sehr gesegnetes Herzogthum Berg anfänglich zu groß seyn wird, besonders wenn den Richtern und Beamten nur die Leitung der Prozesse über-lassen, die Entscheidungen in erster Instanz aber einzigund allein den Civilreferendären übertragen werden:5) In den Ideen über die Organisation einiger unternStaats=Gewalten. Düsseldorf 1803. 8. Abh. III. Seite104. und folg.