I. Der Novus Aesopus des Baldo. 17
Baldo kürzt bedeutend: er bezeichnet nicht näher die Ehe-brecherin (syr., ar., gr. eine Schuhmachersfrau, asp. die Gattin einesZimmermanns) und macht die überall vorkommende Barbiersfrau,die jener Kuppeldienste leistet, zur Bäuerin. Infolgedessen läßtBaldo den Mann nicht das ganze Kasierbesteck, sondern vagina(ich weiß nicht, was sich der Dichter darunter vorstellt, vielleichtein Schwert) und Gürtel (zona) von seiner Frau heischen, alser sich früh zur Feldarbeit begeben will. Sie aber bringt ihm einMesser, das nun dem üblichen Rasiermesser entsprechen muß. Da-durch geht dem Bearbeiter vieles an Klarheit verloren. Erst rechtentgeht ihm die Pointe, da er die List der Ehefrau ausläßt: siebehauptet, nachdem sie den Platz ihrer verstümmelten Stellver-treterin an der Säule (bei Baldo am Bettpfosten, was doch sehrunwahrscheinlich ist) wieder eingenommen hat, daß ein Gott ihrinfolge ihrer Unschuld auf wunderbare Weise die abgeschnitteneNase (Baldo fügt die Lippe hinzu) zurückerstattet habe. Baldohilft sich, indem er den Ehemann sich lediglich an seine Trunken-heit tags vorher erinnern und seine jähe Tat bereuen läßt. DasMotiv der Trunkenheit und des Zorns ist allerdings ein alter Zug= syr., ar., asp., gr. (oivcofisvog), den JvC. ausgelassen hat, ebensowie den einleitenden Zug, daß der Schuhmacher anderwärts einge-laden worden ist. „Ich muß fort, weil mich einer meiner Freundezu einem Trunk zu sich eingeladen hat". Baldo fügt noch Trost-worte an die heuchlerische Ehebrecherin hinzu, die sein Fortbleibenbejammert. Dies ist der einzige poetische Ausgleich in der sonstso holprigen Darstellung Baidos.
XXVIII. Fuchs entflieht den Verfolgern schlechterals die Katze, die auf eine Eiche klettert (nur Hs. Hei-ligenkreuz). Jacobs I 253. Extrav. 5.
Hervieux II 729 (Prosa-Bomulus in München, dazu Hilka a. a. 0.S. 4 u. 12). 777 (Joh. de Schepeya), etwas abweichend 485. 578.622. Marie de France, Fabeln nr. 98. R. Basset, Zenatia du Mzab,Paris 1893, S. 104.
XXIX. Ziegenbock schützt vor dem Wolf verge-bens Trunkenheit vor. Jacobs 1254. Extrav. 6.
Herv. II 730 (Prosa-Bomulus in München, dazu Hilka a. a. 0. S. 4) 1 ).
1) Es ist bisher nicht bemerkt worden, daß in den Carmina-Burana nr. 182 a(hgb. Schmeller, S. 243) in zwei Teile zu zerlegen ist:
a) Yrcus quando bibit, que non sunt debita, dicit;Cum bene potatur, que non sunt debita, fatur.Dies Zitat geht offenbar auf unsere Fabel zurück, und müssig wäre es, etwa mitW. Meyer (im Handexemplar der Carm. Bur.) yrcus mit „Lump" zu übersetzen.Abhandlungen d. Oes. d. Wiss. zu Göttingen. Phil.-Hist. Kl. N. F. Bd. XXI, >. 2