derspruche stehen. Welcher Sachkundige könntewohl dem glauben, welcher erzählte, er habe eingleichseitiges Dreieck gesehen, worin ein rechter Win-kel war; — Julius Cäsar habe im Kriege Kanonenund Pulver gebraucht? Doch muß man das schein-bar Unmögliche nicht mit dem wirklich Unmöglichenverwechseln.
2) In Rücksicht auf die Zeugen. Diese müssen(unmittelbar oder mittelbar) Kenntniß von der be-zeugten Sache haben, so wie den Willen, die Wahr-heit zu sagen. Daher sind jene Zeugen glaubwürdig,welche (in Ansehung der Kenntniß) a) eine solcheThatsache bezeugen, zu deren Erkenntniß nur ge-sunde Sinne und die Aufmerksamkeit erfor-dert werde»; b) welche als unmittelbare Zeugen,als Augen- und Ohrenzeugen austreten; o) welchenicht leichtgläubig sind, und erst lange (vielleichtgar mit übertriebener Hartnäckigkeit) untersuchten;ü) welche weder von sich, noch von Anderngetäuscht sind, und in allen Verhältnissen die ru-higste Besonnenheit und die höchste Weisheit bewei-sen; — welche (in Ansehung der Aufrichtigkeit) e)unpartheiisch, k) uneigennützig (ohne Rück-sicht auf Ehre, Güter, Genüsse, Macht) eine That-sache bezeugen; x) welche in ihrem ganzen Lebens-wandel Tugend und Wahrheitsliebe beurkun-den, und geschworne Feinde des Lasters und (inson-derheit) der Lüge sind; l,) welche die edelste Offen-herzigkeit zeigen, vielleicht gar ihre eigene Schwach-heiten . . . gestehen.