!i Begriffe; diejenigen aber, die nur in einer willkühr-' lich beigefügten Bestimmung übereinstimmen, z. B. eingrünes Kleid, ein grüner Tisch, heißen äußerlich! / verwandte (affine). Beide (die kognaten und affinen)
' ^ sind ähnliche Begriffe. Wenn der eine Begriff der. Grund des andern ist (z. B. der Begriff „Mensch" istder Grund des Begriffs „würdevoll"); so heißt derBegriff, welcher den Mrund des andern enthält, wel-! cher also eine Grundbestimmung des andern ist, ein^ konstitutiver, grundwesentlicher, ursprüng-licher; der andere aber ein konsekutiver, abge-leiteter, folgewesentlrcher Begriff. Die nicht», nothwendigcn (dis zufälligen) Begriffe (Bestimmungen),
! - z. B. rechtwinklig (welche Bestimmung nicht nothwen-dig zum Begriffe „Dreieck" gehört), nennt man aus-' serwesentliche Begriffe.
i 2) Die Sphären, Kreise, Umfange zweier oder
(x mehrerer Begriffe fallen entweder 1) ganz zusam-j men (z. B. Mensch und vernünftigsinnliches Wesen,' — hier ist der Inhalt der Begriffe, also auch der
Umfang derselben der nämliche); oder 2) so, daß der- -- eine in den andern Mt (z. B. Figur und dreisei-i ^ tige Figur, — hier ist der eine Begriff eine Theilvor-stellung des andern, daher fällt „dreiseitige Figur" in' den Kreis „Figur"); oder 3) außer einander,'' doch so, daß beide zusammen die Sphäre eines näch-sten dritten Begriffs ausmachen (z. B. gleichseitige,nicht gleichseitige Dreiecke, — hier sind die Begriffecontradiktorisch); oder 4) so außer einander, daß' dieses nicht geschieht (z. B. Fisch, Vogel, — hier sind