hen / durch ihre Thräger zuempfangen teuglich vndgeschickt sein / vnd jhnen vnd jhren Ehelichen Man-lichen Leibs Erben / von vns vnd vnsern Nachkom-men am Reiche/ zu Lehen verliehen werden sollen/Also haben wir angesehen / die manigfeltige / ge-trewe / vnuertrossenne vnnd williglich angenehmedienst / die der bemelt vnser Schwager HertzogWilhelm vnd seine Voreltern vnsern Vorfahren /am Reich vnd vns so offt dück gethan haben/ vndsein Lieb vns noch täglich thuet / vnd furbaß zuthunsich erbeuth/ auch woll thun kan vnnd mag/ vnndauch von wegen der sonderbaren gnaden/ die wirzu jme vnnd bemelten vnser Muemen/ seiner LiebGemahel tragen vnd haben / Darumb mit wolbe-dachtem muet / gutem statlichem rhat vnd mit rech-tem wissen/ dem obbemelten vnserm Schwager/Hertzog Wilhelmen / vnnd seinen Ehelichen LeibsErben / vnd jme mit gedachter vnser Muemen / Ko-nigin Maria Ehelich erworben / diese besondereGnad vnd Freiheit gegeben vnd verliehen / Wir ge-ben vnd verliehen auch ihnen dieselben von Römi-scher Kayserlicher macht volkommenheit / wissent-lich in krafft diß Brieffs/ Also wan es sich fügenwurde / das gedachter Hertzog Wilhelm / mit oh-gedachter seiner Lieb Gemahel/ vnser Muemen/keinen Ehelichen Manlichen Leibs Erben vberke-me /
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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