me / oder gleichwol Manliche Leibs Erben mit irer-Lieb erwürbe/ die aber nachgehendts vber kurtz-oder lang ohne Eheliche Manliche Leibs Erben abgiengen / das alsdan / so kein Manlicher EhelicherLeibs Erb / von sein Hertzog Wilhelms Lieb erbo-ren / mehr vorhanden ist / obgenante seiner Lieb-Fürstenthumb / Landt vnd leuth/ die von vns alsRömischen Kayser / vnd dem Heyligen Reich zu Le-hen küren / auff sein Hertzog Wilhelms EhelichenTöchtern/ mit gedachter seiner Gemahel KöniginMaria / vnser lieben Muemen / Ehelich erworben /oder wo derselben keine dazumal jm leben were /vnd aber von einer oder mehr Ehelich geborn LeibsErben vorhanden weren / alßdan auff dieselben sei-ner Lieb Töchtern nachgelassen Ehliche Manli-che Leibs Erben / so derselben zeit im leben sein / fal-len / khommen / vnd jnen folgen vnd zustehen sollen /vnd in solchem f all jhnen vnd ihren Ehlichen Man-lichen Leibs Erben/ wo sie dern einig hinder ihnenverlassen / von vns oder vnsern Nachkommen am-Reich zu Lehen gnediglich verliehen werden sollen.Vnd gebieten darauff allen vnd jeden vnsern vnddes Heyligen Reichs Churfürsten / Fürsten / Gei-stlichen on Weltlichen / Prelaten / Grauen / Freyen /Herrn=Rittern / Knechten / Hauptleuthen / Land-vögten / Vitzdomben / Vogten / Pflegern / Verwe-sern /
cayo hic allodialeinhab wissenpater dependentia essepiantz, enthaltencognentio sunt