langung ihres wolbefügten bekäntlichen Reitorennach außweisung der gemeinen beschriebenenRechten vnversehrten claren Privilegien succes-sionis, Vnionis, vn Ehe pacten / auch der jns Reichspublicirten Constitutionen / vnd vhraltem löblichenherkommen/ zuthun woll befügt vnd berechtigetgewesen vnd noch ist/ Vnd das derhalben alle bißdahero wider sie auß mangel gnugsamen berichtsvnnd vngehorter ding außgegangene Citationes,Mandata, Cassationes vnd Inhibitiones, wie auch diedarauff angeordnete Commißiones vnd vorgenoh-mene verhandlungen wider einzustellen / zu cassi-ren vnd auffzuheben / auch ihre FF. GG. vnd dero-selben Principales bey ihrer erlangter vnd continu-irter rechtmessiger vnd woll titulirter Possessionvnd ordentlichen Rechts erbietungen/ nicht alleinreuwig gelassen / sondern auch wider fernern anle-genden vnrechtmessigen Gewalt vnd angedroheteExecution von allen friedliebenden furnehmen Po-tentaten / Chur: vnd Fursten des Reichs / denendie freyheit / prosperitet / vnd auffnehmen des Vat-terlandts Teutscher Nation angelegen ist/ mit rhatvnd that getrewlich vnd würcklich secon-dirt / geschutzt vnd handtgehabtwerden sollen.
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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