ders Tochter / die Durchleuchtig HochgeborenFurstin / Fraw Maria / geborne Königin in Hun-garen vnd Boheimb / rc. Ertzhertzogin zu Oster-reich / Hertzogin zu Burgundi / zu Steyr / zu Kern-ten / zu Crain vnnd Wirtemberg / rc. Grauin zuHabßpurg vnd Tiroll / rc. vnser freundtliche liebeMuemen / nach Gottlicher vnd der Heyligen Chri-stlichen Kirchen Ordnung zu dem Sacrament derHeiligen Ehe genommen / vnd vns demnach demü-tiglich angeruffen vnd gebetten hat/ das wir seinerLieb / vnd derselben Gemahel / von Römischer Kay-serlicher Maiestat macht vnd gewalt/ diese beson-der gnadt vnd freiheit zugeben / gnediglich gerühe-ten / Wo es sich gefügte / das er bei vnd mit gemel-ter seiner Gemahel/ vnser Muemen/ in wehrenderEhe nit Söhne / sonder allein Töchter vberkeme /oder gleichwoll Söhn vberkeme / die aber vor denTöchtern oder derselben Ehelichen Leibs Erben oh-ne Eheliche Manliche Leibs Erben Thodtsfall ab-giengen / das alßdan auff die Töchtern/ so von jmevnnd gedachter vnser Muemen / seiner GemahelEhelich geboren / alle vnd jede seiner Lieb Fursten-thumb / Graffschafften / Herschafften / Landt vnndleuth / die von vns als Römischen Kayser / vnd demHeyligen Reich zu Lehen rüren / fallen / khommen /vnd ihnen zustehen sollen: Sie auch derselben Le-hen /
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
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