zusehen/ das den andern Interessenten kein vnivi-derbringlich præjudicium zugezogen / vielwenigerdas hiedurch vnruhe oder vnfriede / oder auch ver-bitterung zwischen den Ständen vnd nahe ver-wandten vnd freunden / wie bei mehrgemelten manG G. zu vnschuldt auffgedrungendatis jhrenwirdt / angericht / dan ja auß voriger deductiondas gegenspil am tag / das hiedurch keine vnruhenoch vnfried / sondern rhue vnd friede / keine verbit-terung / sondern eine rechte vertrewliche zusamensetzung aller Landen / Ständt / ausserhalb wenigerGülichschen/ welche allein wie obangeregt/ daspublicirte Mandat jrr gemacht / eruolgt / vnd irrethiegegen nit/ was in mehr angeregtem Mandatoangezogen wirdt / das der auch Durchleuchtigstvnd Hochgeborner Fürst vnnd Herr/ Herr Christi-an der ander Hertzog zu Sachssen / Landgraff zuDüringen / Marggraff zu Meissen / Burggraffzu Magdenburg / des Heylt: Röm: Reichs Ertz-marschalck vnd Churfurst / rc. wegen seiner Churf.Gnaden ahn diesen Landen vnbegründter preten-sion / oder auch andere bei Kay: Mayt: geklagt vndangegeben haben mögen / Dan die Stände dieserLanden den vnfueg solcher forderung woll wissen /vnd sich erklert / da sonsten andern beschwerten ab-geholffen / daß es deßhalb keine gefahr haben wur-de/
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
Entstehung
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