die seinig dannoch dermassen gefast sein / damit siesich vnversehens vberfals selbst etwas zuentschut-ten / Darauß dan ferner erscheint / das ihre FF.GG. ihrer Kay: Mayt: als dieser Landen Ober:vnd vnmittelbarn Lehenherrn in nichten vorgegrif-fen worden/ sondern ihre F.F. GG. sich ihres vonGott / der Natur vnd Kay:obangezogene Priuile-gien erlangten Rechtens gebraucht/ vnnd gegenmenniglich / so an diesen Landen anspruch vnd for-derung zuhaben vermeint / vor ihrer Kay: Mayt:zu Recht zustehen / berueffen / auch die außgange-ne Kay: Mandata vnd citationes nit cludirt / son-dern deren rechtmessigen gegenbericht darauff zu-thun / ihren F. GG. vnbenommen / zudem auchjhre FF. GG. nicht allein allen andern jnteressentenihr anspruch vnd forderung vorbehalten / sondernsich auch bereit mit dem Durchleuchtigen Hochge-bornen Fursten vnd Herrn / Herr Johansen Pfaltz-grauen bei Rhein / Hertzogen in Bayern dermas-sen verglichen / das ihre F. G. den zu Dortmundtauffgerichten vertrag allerdings ratificirt / vnddenselben zu impugniren gantz nit gemeint ist / auchzuverhoffen / es werde sich der auch DurchleuchtigHochgeborner Fürst vnd Herr / Herr Carll Marg-graff zu Burgaw / rc. eine gleichmessige vnd gütevergleichung nicht zuwider sein lassen / Daher danzuſehen
Druckschrift
Copia Hern [Herrn] Ernsten Marggravens zu Brandenburg/Hertzogs in Preussen/Und Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgravens bei Rhein ... Schreibens de dato Dusseldorff 10/20 Augusti, Anno 1609 ...
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