chen Rechten vnnd entscheidungen fürbaß meh genug thun dennachgehen/ vnd die auch vestiglich halten vnd volnfuͤhren sollenbey vnsen vnd des Reichs hulden/ Mit vrkundt diß Brieffs ver-siegelt mit vnser Königlicher Mayestat insiegel/ Geben zu Co-stens nach Christi geburt vierzehenhundert jare vnd darna in densiebenzehenden jare des Donnerstags vor Sanct Georgentag /vns Reichs des vorgemelten/ rc. in dem einundrissigsten/ vnnddes Römischen in dem siebenden jahren.Ir Sigmund von Gottes gnaden RömischerKönig / zu allen zeiten mehrer des Reichs/ vndzu Vngern / Dalmatien / Croatien / rc. Königꝛc. Embieten den Ersamen Bürgermeistern/Räthen/ vnd Bürgern gemeinlich der Statt zuColln vnsern vnd des Reichs lieben getrewenAls wir negsten gesprochen vnd entscheiden haben / daß die neweBewe / vnd Bolwerck zu Mälheim vnd zu Monheim gentzlich /vnd gar ab sein / vnd abgethan werden sollen / ohn intrag vnndverziehen / Also senden wir darzu den Strengen Georgen vonZedelitz / Rittern / vnsern diener vnd lieben getrewen antwortterdiß Brieffs / vnd haben jhm bevohlen dabey zusein / vnd schließ-lich zu bestellen / vnd zu warten / daß die vorgemelte newe Bewevnd Bolwerck / vnd was darzu gehöret / vnd in dem negsten krie-ge von newes gebawet ist / es sey ahn Graben / Mauren / Plan-cken / Erckern / Bergfriden oder andere dingen / woran die synd /nichts außgenommen / gentzlich vnnd gar abgethan / gebrochenvnd geschleift werden sollen/ vnd wan die gesellen die solche neweBewe vnd Bolwercke von vnsert wegen biß her eingehabt ha-ben / etliche kösten vnd zerung darauf gelegt / vnd gethan haben /vnd wir jeh gern sehen / daß vnser vnd des Reichs strasse vnd Lan-den dorthnieden von den Bollwercken fürbaß nicht mehr betrü-bet werden/ vnd wann euch dieselbe Bolwerck nahe seindt/ dar-umb begeren wir von euch mit ernste / daß jhr zu dem vorgemel-ten abbrechen der Bollwercken geholffen / vnnd berathen seyn /vnd
Druckschrift
Des Churfursten zu Brandenburg/ In Preussen/ zu Gulich/ Cleue/ Berg/ etc. Hertzogen ... Vnd Frawen Annen/ Pfaltzgräuin bey Rhein/ In Bayern/ zu Gulich/ Cleue vnd Berg/ etc. Hertzogin ... Gewalthabere: Herrn Ernsten Marggrauen zu Brandenburg ... Vnnd Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgrauen bey Rhein/ ... denen so sich vnter ihr FF. GG. protection vnd schirm zu Mulheim heußlich niederzulassen begierig. I. Ertheilte Freyheit vnd Priuilegien
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