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Die technischen Hochschulen in Preussen : eine Darstellung ihrer Geschichte und Organisation nach amtlichen Quellen
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Die Prüfungen.

B. Gegenstände der Hauptprüfung.

a. Mündliche Prüfung:

1. Theorie der Elektrizität und des Magnetismus.

2. Elektrotechnik.

3. Theoretische Maschinenlehre.

4. Maschinenelemente.***)

5. Maschinenbau.

6. Kinematik.

7. Mechanische Technologie der Metalle und des Holzes.

b. An Zeichnungen sind vorzulegen:

Sämmtliche bis dahin gefertigten Studienzeichnungen.

c. Diplomarbeit:

Bearbeitung einer grösseren Aufgabe aus dem Gebiete der Elektrotechnik.

Bemerkung. Der Umfang der obigen Prüfungsgegenstände fällt zusammenmit dem Umfange derjenigen Vorlesungen, in welchen die ersteren gemäss desStudienplanes gelehrt werden. Das im Programm der Hochschule enthalteneSpezialprogramm der Vorlesungen giebt hierüber den erforderlichen Aufschluss.

Y. Für Bergingenieure.

A. Gegenstände der Vorprüfung,a. Mündliche Prüfung.

1. Mathematik: Algebra, analytische Geometrie der Ebene und desRaumes. Differential- und Integralrechnung mit Anwendung auf Analysisund Geometrie, insbesondere Maxima und Minima, unbestimmte Formen,Reihenentwickelungen, Tangenten, Normalen, Krümmung, Inhaltsbestim-mungen ebener Flächenstücke, Rektifikation von Kurvenbögen, Kubatur,Schwerpunktsbestimmungen und Berechnung von Trägheitsmomenten.

2. Physik: Uebersicht über die experimentelle Physik sowie überdie zur Erkenntniss der physikalischen Gesetze erforderlichen elementar-theoretischen Entwickelungen.

3. Anorganische Chemie: Kenntnisse der wichtigsten Elementeund ihrer Verbindungen. Darstellung der chemischen Prozesse durchUmsetzungsgleichungen. Grundbegriffe der theoretischen Chemie.

4. Mechanik: Lehre vom Gleichgewicht und von der Bewegungstarrer, elastischer und flüssiger Körper mit Anwendungen auf die ein-fachen Bau- und Maschinenkonstruktionen.

5. Darstellende Geometrie: Projektionslehre und Schattenkon-struktion.

6. Baukonstruktionslehre: Die einfachen Konstruktionen desHochbaues, insbesondere:

a) Stein-, Holz- und Eisenverbände;

b) die einfacheren Gewölbe- und Dachkonstruktionen;

c) die Dachdeckungen.

7. Maschinenelemente: Konstruktion und Berechnung der für denBergingenieur wichtigsten Maschinentheile.

b. An Zeichnungen sind vorzulegen:

1. Darstellungen aus dem Gebiete der Projektionslehre und Schatten-konstruktion.