I. Die Diplomprüfungen.
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b. Zeichnungen sind vorzulegen
aus: 1. Darstellende Geometrie,
2. graphische Statik,
3. praktische Geometrie,
4. Haukonstruktion,
5. Maschinenelemente,
6. Freihandzeichnen, insbesondere von Ornamenten.
B. Gegenstände der Hauptprüfung,a. Mündliche Prüfung.
1. Höhere Baukonstruktion: Hochbaukonstruktionen mit eisernenPult-, Sattel-, Tonnen-, Kegel- und Kuppeldächern, eisernen Zwischen-decken und Stützen. Hochbaukonstruktionen mit Tonnen-, Kreuz-,Kloster- und Kuppelgewölben. Schiefe Gewölbe. Hochbaukonstruktionenmit hölzernen Dachstühlen und Decken.
2. Ingenieurhochbauten: Die üblichen Grundrissanordnungen, derkonstruktive Aufbau und die Einrichtung von einfachen, in dem Gebietedes Eisenbahn- und Wasserbaues vor kommenden Hochbauten.
3. Wasserbau: Vorarbeiten. Wasserleitungen. Ent- und Be-wässerungen. Gründungen. Uferbauten. Flussregulirungen. Stauwerke.Eindeichungen. Kanäle, Schleusen und sonstige Schifffahrtsanlagen.
4. Brückenbau: Vorarbeiten. Stein-, Holz- und Eisenbrücken.Bewegliche Brücken.
5. Strassen- und Eisenbahnbau: Vorarbeiten. Erdarbeiten.Stütz- und Futtermauern. Tunnel. Strassenoberbau. Strassenbahnen.Eisenbahnoberbau. Weichen. Kreuzungen. Drehscheiben. Schiebebühnen.Wegeübergänge. Allgemeine Anordnung der Bahnhöfe und Signale.
6. Eisenbahnmaschinenbau: Allgemeine Anordnung der Motoren(einschliesslich der Dampfkessel) und Eisenbahnbetriebsmittel. Grund-züge der Lokomotivkonstruktion.
7. Bautechnologie und Baumaschinen: Verarbeitung derMetalle und des Holzes. Hebemaschinen und auf der Baustelle gebrauchteMaschinen.
8. Baumaterialienkunde: Gewinnung, Herstellung, Bearbeitungund Verwendung aller wichtigen Baumaterialien und deren wesentlicheEigenschaften.
b. An Zeichnungen sind vorzulegen:
Sämmtliche Studienzeichnungen. Der Entwurf eines einfachen Hoch-baues nebst zugehörigem Bauanschlag, eine durchgeführte Messung miteingetragenen Horizontalkurven und ein ausgeführtes Längennivellement.
c. Diplomarbeit:
Bearbeitung einer grösseren Aufgabe aus dem Gebiete des Bau-ingenieurwesens.
Anmerkung. Diejenigen Studirenden, welche ausser dem Diplom als Bau-ingenieur das Diplom als Vermessungsingenieur erwerben wollen, was in derMeldung besonders anzugeben ist, werden ausser in den oben genannten Fächernin der Hauptprüfung vorzugsweise in „geographische Ortsbestimmung, Ausgleichungs-rechnung und Eisenbahntraeiren“ geprüft und erhalten eine Diplomarbeit aus demGebiete des Bauingenieurwesens, womit eine Aufgabe aus dem Gebiete der praktischenGeometrie verbunden ist.