als eine Actie betrachtet. 299
ses Capital eine Actie, und denken es uns ganz deutlich,daß keiner zu dieser Compagnie gehöre, er besitze denn ein«solche Actie, und daß nur diejenigen, welche eine solch«Acne besitzen, Schaden und Vorcheil zu theilen haben; dassage ich, wissen wir deutlich, und zwar so deutlich, daß,wenn jemand fragen würde: ob nicht auch billig alle undjede Menschen, welche zur christlichen Kirche gehören, alsMitglieder der ostindischen Compagnie anzuschen waren?der! Einfältigste darüber lachen würde. So einleuchtenddiese .Begriffe sind, wann wir sie uns unter einer so be-kannten Gestalt gedenken: so dunkel scheinen sie manchemzu werden, wann man ihm jede bürgerliche Gesellschaft alseine solche Compagnie schildert, jeden Bürger als den Be-sitzer einer gewissen Actie vorstellet, und nun zu eben denFolgerungen übergeht, welche wir vorhin gemacht haben;nemlich, daß Menschenliebe und Religion keinen zum Mit-glied! einer solchen Gesellschaft machen können, und daßwir in die offenbarsten Fehlschlüsse verfallen, so bald wirden Actionisten oder Bürger mit dem Menschen oder Chri-sten verwechseln. Hier strauchelt oft der größte Philosoph,und unter allen, so viel ihrer die gesellschaftlichen Pflichtenund Rechte der Menschen behandelt haben, ist mir keinerbekannt, der seine idealische Gesellschaft auf gewisse Actienerrichtet, und aus dieser nähern Bestimmung, die Rechteund Pflichten eines jeden Mitgliedes gefolgert habe. Gleich-wol ist es natürlich und begreiflich, daß die Verschiedenheitder Actien auch ganz verschiedene Rechte Hervorbringen, undder Mangel derselben eine völlige Ausschließung nach sichziehen müsse.
Vielleicht findet mancher auch dieses schon undeutlich,oder fühlet es doch nicht kräftig gemig, was ich sagen will;Ich will also gleich ein Beyspiel zur Erläuterung geben.Diele Philosophen und Juristen sind verlegen, wenn sie
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