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3 (1778) Patriotische Phantasien
Entstehung
Seite
263
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über den westphalischen Leibeigenthum. 26z

den Lehnen jetzt eben so. Und was sind wir thöricht, daßwir mit den Gläubigern darüber kostbarlich zanken: obein Leibeigener abgeäußert werden solle oder nicht? Wenneiner von uns nicht bezahlen kann: so verkauft man ihmsein Gut über dem Kopfe, und fraget nicht darnach, ober gut oder schlecht gewirthschastet habe. Genug, daß ernicht bezahlen kann; und eben dies, oder -och wenigstensder blosse Mangel des Hofgcwehrs *), und das daraushervorgehende Unvermögen einer Pachtung vorzustehen,sollte genug seyn, den Leibeignen vom Hofe zu setzen. Umsere Politik erfordert es mit den Gläubigern des Leibeigneneincrley Interesse zu haben Denn diese sind es die den»/Leibeignen unterstützen; und wir erlangen einerley Interessemit ihnen, so bald wir den Verkauf gegen sichere Procent-gelber zulassen. Wir bekommen einen freudigen Pächteran den Käufer für den verarmten Quäler; und erhaltenendlich, wenn unsere Leibeignen sehen, daß sie nicht festerauf dem Hofe sitzen alsfreye Eigenthümer, die oft gerin,ger Schulden halben davon springen müssen, ein sicheresMittel ihrer üblen Wirtschaft Ziel zu setzen.

Es ist eine große Frage, ob das Grundeigenthum nichtmehr rin philosophischer Begriff als eine nützliche Wahr-heit sey. In der Welt kommt alles auf die Erbnutzung an,und die Gründe bleiben da liegen, wo sie seit der Scho,pfung gelegen haben. Den Verkauf freyer Güter kannman ebenfalls eine Abäußerung nennen. Ein Besitzer gehtdavon ab und der andere wieder darauf. Hier nutzen dieGläubiger das Geld; bey den Leibeignen nützen sie denGrund; und in der Lhat kommen beyde gleich weit DieSache bleibt nur in unfern Begriffen unterschieden; undR 4wenn

*) Hofgewehr ist in Westphalen das nothwendige Iuventariumeines Bauerhofes, welches hie und da durch Gesetz« mit demHofe in Verhältniß gesetzt ist.