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Canada.
haben, wenn sie die Kraft gehabt hatten, selbst einen Streich dafür zu thun, statt abzu-warten , daß ihre Nachbarn sie eroberten. Letzteres ward auch von den insurgirten Provin-zialen versucht, die gar wohl fühlten, daß ein so mächtiger Stützpunkt, wie die Canadasden militärischen Operationen der Engländer darboten, ihnen bei dem begonnenen Kriegesehr gefährlich werden müsse. Bereits im October 1775 sielen die Generale Arnold undMontgomery in Canada ein und belagerten Quebek. Aber der General Carleton vereiteltedie Unternehmung'durch seine heldenmüthige Vertheidigung dieser Festung. Im Mai1776 mußten die Amerikaner wieder abziehen, nachdem der tapfere und kriegskundigeGeneral Montgomery selbst bei einem Sturme gefallen war. Die natürliche Beschaffen-heit jener Länder erleichtert jeden Vertheidigungskcieg und erschwert jeden Angriffskrieg.Darum konnten weder die Engländer von Canada aus die insurgirten Provinzen, nochdiese Canada erobern. In beiden Fällen stritt das Land für den Vertheidiger. Canadaward nun der Waffenplatz, von welchem aus die Engländer in die Vereinigten Staateneinzudringen versuchten. Dort sammelte sich namentlich die Expedition des General Bur-goyne, welche mit der Abschneidung und Gefangennehmung dieses ganzen ausgezeichnetenCorps endigte. Doch blieb Canada unbestritten den Engländern. — Durch Erfahrunggewitzigt, suchten dann auch die Engländer diese Provinzen durch freisinnige Anordnungder Verfassung und Verwaltung in ihrer Treue zu befestigen. Schon 1788 gab das bri-tische Parlament das Besteuerungsrecht, mit Ausnahme der Handelsreglements, für dieCanadas auf. Im Jahre 1791 ward durch eine Parlamentsacte die Verfassung vonUnter - und Obercanada bestimmt. In Untercanada ist die executive Gewalt in den Hän-den eines Generalgouverneurs, dem die Untergouverneure von Obercanada, Neuschott-land, Neubraunschweig und Prinz Eduard-Insel nur in militärischer Beziehung unter-geben sind. Jedem Gouverneur in beiden Canadas steht ein Parlament zur Seite, das inzwei Kammern zerfällt. Die erste, das Council, besteht in Obercanada aus sieben, inUntercanada aus fünfzehn Mitgliedern und wird vom Gouverneur auf Lebenszeit ernannt.Die zweite, die Assembly, in Obercanada aus sechszehn, in Untercanada aus fünfzig Mit-gliedern bestehend, wird alle vier Jahre von den Grundeigenlhümecn erwählt*); es müßtedenn der Gouverneur die Assembly auslösen, wo sogleich eine Neuwahl erfolgt. Bills, dievon beiden Häusern und vom Gouverneur genehmigt worden, werden zum Gesetze undbleiben es, wenn nicht der König in zwei Jahren sein Mißfallen bezeigt. Die richterlicheGewalt ist unabhängig und nach englischer Art gebildet, jedoch in Untercanada mit treuerBewahrung der alten französischen Gewohnheitsrechte. Unter dem Generalgouverneurvon Canada stehen auch die Handelsfactoreien in Neuwales und in den westlichen Binnen-ländern der freien Indianer. In Untercanada bekennt sich die Mehrzahl der Einwohnerzur katholischen Religion, die ihre Bischöfe zu Quebek und zu Montreal hat. In Que-bek ist für die Besatzung, die Gouvernementsbeamten und die englischen Einwohner einBisthum der englischen Hochkirche. Das Land ist in vier Districte getheilt, die in 21Grafschaften zerfallen. In Obercanada ist die Episkopalkirche die herrschende; doch ge-nießen die Dissenters, vorzüglich aus Methodisten und Presbyterianern bestehend, desgesetzlichen Schutzes. Obercanada zerfällt in lODistricte und diese theilen sich in 19 Graf-schaften. In Untercanada ist französische Sprache und Sitte vorherrschend. Die Fran^zosen sind überall liebenswürdig, sobald sie sich des Gedankens an Herrschaft entschlagenhaben, und so haben sich in Canada gerade die für das gesellige Leben angenehmsten Seitendes französischen Charakters, Gastfreiheit, herzliche Fröhlichkeit, Gefälligkeit, lebendigeTheilnahme und jene Bonhommie erhalten, für welche die deutsche Sprache kein völligentsprechendes Wort hat. In Obercanada dagegen wohnen im Wesentlichen nur Eng-länder. Die neue Verfassung, die so viel mehr gab, als die französischen Canadier unterihrer nationellen Regierung genossen hatten, und die Vorsicht, mit welcher die unter eineganz französische Bevölkerung versetzten früheren Gouverneurs sie handhabten, befriedig-ten alle Ansprüche, und die Anhänglichkeit der Canadier befestigte sich dergestalt, daß sie
*) Eine Eigenheit dieser Verfassung ist es, daß auch die Frauen Stimmrechthaben.