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5 (1847) [Fou - Gir]
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Gagern, H. CH. E. v.

Als hessisches Ständemitglied hatte Hr. v. G. viel Verdienst um das Verfassungs-werk , und besonders sein Bericht über die allgemeinen konstitutionellen Rechte war ausge-zeichnet. Aber auch auf den späteren von ihm besuchten Landtagen brachte er eine Füllevon Geist, von Ideen und Kenntnissen in die von ihm gefertigten Ausschußberichte undin die Debatte, und besonders trug er dazu bei, daß der höhere patriotische Standpunkt,der Standpunkt des Deutschseins, nicht verloren ging-Vaterland eingroßes Vaterland Nationalität, deutsche Ehre, Ansehen, Zusammenhang, Kraft,Cultur, Entwickelung" bezeichnte er im Der- 1832 in einer ersten Kammerrede alsHauptstoffe seiner Wirksamkeit.Nach den religiösen Ideen", setzte er hinzu,sei un-streitig wohlverstandene Vaterlandsliebe, das Bewußtsein, einer großen, gesegneten, insich selbst verbundenen Nation anzugehören, das höchste, das wärmste, das seligste Gefühlauf der Erde, und er beklage Den, der dessen entbehre." Auch nach anderen Richtungenhin finden wir in Hrn. v. G.'s parlamentarischem Wirken viel Löbliches. Obgleich selbstPrivilegirter, rief er doch auf einem der ersten hessischen Landtage den Privilegirten dasschöne Wort freiwilligen Opscrbringens: Pätus, es schmerzt nicht! zu, und, diese Ge-sinnung festhaltend, äußerte er sich noch 1835 günstig überdie Verwandlung der Theil-abgabe von Weinbergen in der Provinz Rheinhessen in jährliche ständige Grundrenten",nach Grundsätzen, welche den Pflichtigen vortheilhaft seien, weil ihm diesals im Be-dürfnisse der Zeit liegend erscheine, und weil er dadurch einen großen Stoff des Haders, derdoch noch in großer Masse zurückblieb, zu beseitigen hoffte." Zm Jahre 1830 erklärte er,daß er gegen den Oorls civil (den unmittelbar darauf sein College in der ersten Kammer,der sonst geistreiche Freiherr von Breidenstein,ein vulkanisches Product der Revolution"nannte)die größte Ehrerbietung" empfinde. Im nehmlichen Jahre erklärte er sich, ob-gleich unter Wappenschildern ausgewachsen, doch gegen die Beibehaltung des alten feu-dalistischen Huldigungseides rieten dem neuen Verfassungseide. Obgleich genau dieWindrose der Zeit kennend, nahm er doch keinen Anstand, 1832 die Wiederherstellungder relativen Oeffentlichkeit der Bundesverhandlungen zu beantragen. Im Jahre 1835,gelegentlich der Becathung über den Gesetzesentwurf, die Oeffentlichkeit der Verhandlun-gen in Strafsachen in der Provinz Rheinhessen betreffend, sprach er sich für eine möglichstgeringe Modifikation der bisher in Rheinhessen bestandenen unbedingten Oeffentlichkeitaus u. s. w. Im nehmlichen Jahre 1835 stellte er einen Antrag:die Staatsregierungzu ersuchen, den Ständen über die Bundesbeschlüsse, die das Verbot des Wanderns indie Schweiz oder auch nach anderen Gegenden betreffen, genügende Auskunft zu geben"; und weiter einen Antrag:die Staatsregiecung zur Einleitung zu bewegen, damitvon Seiten des deutschen Bundes die behusigen Schritte geschehen, daß der bürgerlicheKrieg in Spanien menschlicher und dem Völkerrechte gemäßer geführt werde." Im No».1838 sprach er gelegentlich der Berathung über die Adresse auf die Thronrede misbilligendüber die immer noch , wenn auch weniger streng , gegen die deutschen Handwerksgesellen,welche nach der Schweiz wandern wollen, getroffenen polizeilichen Maßregeln, so wie rüh-mend über die nicht lange vorherin einem andern großen Lande" (dem österreich. Italien)verkündigte Amnestie, zum Zweck der Nachahmung im Großheczogthume Hessen.Woauch der Impuls mag hergekommen sein, die Amnestie war vollständig und die Vergehen,bie Tendenz dort keineswegs geringer, das Trachten ungefähr dasselbe. Daß dort mehrAristokraten Antheil nahmen, neigt die Wagschale zu Gunsten der Deutschen. Ist manin solchen Dingen strafbar, so sind es die Aristokraten um so mehr. Bei uns waren esmehr Jünglinge mit falschen Ansichten. Viele sind schon über weite Wasser geführt wor-den, nach Amerika. Diese Entfernung der Unzufriedenen ist unter allen konserva-tiven Maßregeln die beste und stärkste. Hätten doch viele jener Classe damit angefangen.Es ist keine Entschuldigung, aber bare Lage der Dinge, daß dem Deutschen zur Anstel-lung , zum Fortkommen und Abenteuer kein eigenes Amerika oder Australien, keinIndien oder Nordafrika zu Gebote steht. Meine heiligsten Pflichten gebieten mir also, zusagen: es ist den Mächtigsten selbst, es ist allen Fürsten, es ist dem Bunde und allenBegriffen vom Bundessystem nachtheilig, es trübt und entfremdet die Gesinnungen, wenndiesem Mailändischen Vorgänge nicht in Deutschland, je eher, je besser, gefolgt wird. In