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5 (1847) [Fou - Gir]
Entstehung
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291
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Fürstentag. 291

standen widersetzte und einen langst vorhandenen Gegensatz zu einem förmlichen Systemegestaltete, mit dessen Gründung der greise König seine ruhmgekrönte Laustahn schloß.Durch einen Äct tiefer Staatsklugheit ward Das, was noch im siebenjährigen Kriege blosals dynastische Fehde erschien, zum ausgesprochenen Grundsätze einer Politik erhoben,welche Deutschland unter Preußens Fahne Oesterreich gegenüberstellt. Denn seit der Re-formation durfte Deutschland das Gesetz seiner Bewegung nicht mehr von Oesterreichempfangen. Die Errichtung eines deutschen Bundes, wie schon von Dohm denFürstenbund genannt, bezeichnet daher die natürliche Richtung der neueren politischenLebensentwicklung Deutschlands; in ihm ist schon der eigentliche deutsche Bund vorherge-staltet. Preußen erkannte damals und verkündigte es laut, daß preußisches und deutschesInteresse sich nicht im Wege stehen können; es stellte sich, obgleich zunächst in seinemeigenen Interesse, doch ohne falschen Egoismus an die Spitze, und so fand es leicht Gehörund Eingang, wie es noch jetzt Gehör und Eingang finden muß, so oft es wieder Recht undFreiheit und deutsche Verfassung, als den höchsten Zweck des neuen Bundes, proclamirenwill. Preußen würde nur die Politik des großen Königs fortsetzen, wenn es, anstatt dergoldenen Bulle und der alten Reichsverfassung, jetzt die nicht minder geheiligten Verhei-ßungen der Proklamation von Kalisch, des Wiener Eongresses und der deutschen Bundes-acte zu seinem Losungsworte machte und als Führer der konstitutionellen Staaten an dieSpitze der deutschen Angelegenheiten träte. Denn je weniger Oesterreich daran denkenkann, sich dadurch zu vergrößern und zu stärken, daß es selber Deutschland wird, umsonäher liegt dies Preußen ; es muß, um stark zu bleiben, immer wieder zu dieser Politik,zu dem Vermächtnisse des größten Mannes seiner Zeit, zurückkehren, und wie Preußender erste deutsche Staat war, der im Kampfe gegen Napoleon die Wiederherstellung derFreiheit und des Rechts , die Wiederherstellung der deutschen Verfassung im Geiste einer-vorgeschrittenen Zeit verkündigte, so bleibt es heute noch sein ruhmvollst.r und edelster Be-ruf, in diesem Sinne als erste deutsche Macht die Bundesacte durchzuführen. Desglücklichen Erfolgs aber dürfte Preußen um so mehr versichert sein, als seitdem Oesterreichdurch seine bekannte Mäßigung dem übrigen Deutschland zwar minder furchtbar, aber auchweit fremder geworden ist, und als die Freiheit und das Recht der Gegenwart die ganzeSympathie der Völker für sich hätte, wie sie zu dem Bestände und Leben einer neuenSchöpfung nöthig ist und wie die Freiheit und das Recht des abgelebten deutschen Reichssie nicht mehr wecken konnten. Pfizer.

Fürstenrecht, s. Privatfürstenrecht. '

Fürstentag. Wie überhaupt die deutsche Rechtssitte und das deutsche Recht derfrüheren Zeiten dem Corporations- und Associationsgeiste sowohl in öffentlichen als in Pri-vatverhältnissen günstig war, so wurde das Recht der Einigung besonders auch von denverschiedenen Claffen der Reichsstände gern benutzt, um in verabredeten Zusammenkünf-ten die gemeinschaftlichen Angelegenheiten ihres Standes zu berathen , und wie es eigeneGrasentage, Rittertage, Städtetage gab, so gab es auch besondere Fürstentage oder Ver-sammlungen der Reichsfürsten, geistlicher sowohl als weltlicher, wo das Interesse ihresStandes, im Ganzen oder in Bezug auf einzelne Fragen, gemeinschaftlich erwogen undjede erforderlich scheinende Maßregel beschlossen wurde. Von einer Versammlung allerReichssürsten hat man zwar kein geschichtliches Beispiel; um so häufiger kam cs dagegenvor, daß die angesehensten Reichssürsten dergleichen Versammlungen entweder auf demReichstage selbst oder an irgend einem andern Orte veranstalteten. Die Rechtmäßigkeitsolcher Vereinigungen war auch so sehr anerkannt, daß es nicht an Beispielen von Fürsten-tagen fehlt, welche von dem Kaiser selbst oder von auswärtigen Mächten beschickt wurden,obschon Zusammenkünfte dieser Art der Sicherheit des Reichs leicht gefährlicher werdenkonnten als die heut zu Tage oft für so gefährlich geltenden Versammlungen bloßer Pri-vaten. Pfizer.

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