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Erste Grundlinien der Logik
Entstehung
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Von der Prüfung der Zeugnisse. ,79

! schek will? Hingegen können wir Erfahrungen nicht' «ge selbst machen, und bey der Auffassung und Erzähr^ lu»g wahrgenommeuer Thatsachen sind weil weniger! Irrungen möglich, als bey Untersuchungen aus demi Gebiete der speculativen Philosophie: daher sind nur! die ersten das eigentliche Objekt des historischen Glau-I bens.

^ Wer die Richtigkeit eines Zeugnisses prüfen will,

! muß Deurtheilungskrast genug besitzen, die Geschicklich,

! keit und Aufrichtigkeit der Zeugen, und die Umstände-j worauf die innere Glaubwürdigkeit eines Zeugnisses beiruhet, nach gewissen Regeln zu prüfen, um darnachden Grad der historischen Gewißheit bestimmen zu kön,neu. Er darf nicht leichtgläubig seyn, so daß er jedes! Zcugniß ohne Untersuchung annimmt: aber auch nicht! so ungläubig, daß ek an allem zweifelt, was er nichtselbst wahrgenvmmen hat.

Die vorzüglichsten Regeln, uach welchen eine soleche Prüfung historischer Zeugnisse angestellt werde«muß, sind folgende.

1) Die Erzählung darf keine sich widersprechen-^ de Umstände enthalten: denn sonst kann sie durch keill^ Zeugniß bestätigt werden. Z. D. wen« gesagt würdtz.

^ daß ein Mensch zu gleichet Zeit an zwey ganz verschie-dene» Orten sich befunden habe- Ein einziger Wider-spruch in einer Erzählung macht auch alles andere darinverdächtig. Denn wer sich nicht scheut, widersprechen-de Dinge für wahr aüszugeben, oder schwach genug ist,sie zu glauben, ist kein glaubwürdiger Zeuge. Urbrirgens ist zu bemerken., daß manches bey dem ersten An-blicke ungereimt oder widersprechend scheinen kann > was