des Fürwahrhaltens. ivz
den nothwendig; weil das höchste Gnt, als das noch«wendige Ziel des moralischen Strebens nur durchdie Annahme einer Gottheit als möglich erreichbar ge»dacht werden kann. — 2) pragmatischer Glaurbe, wenn der Zweck die Erfüllung einer Klugheitsreegel ist, z. wen» einer, der nach Neichlhum bcgie«rig ist, glaubt, daß er bei) fortgesetztem Spiel in derLotterie einmal einen großen Gewinst erhalten werde.— z) historischer Glaube, wenn der Zweck dasErklären geschehener Dinge ist, z. D. wenn man, umdie Entstehung ansteckender Krankheiten erklären zukönnen, glaubt, daß durch ein gewisses Schiss, unddie darin befindlichen Waaren der Krankheitsftoff verrbreitet worden sei- (welches andern Leuten ans subjek-tiven Gründen noch sehr zweifelhaft seyn kann). —4) doctrinaler Glaube, wenn der Zweck Erkennt-niß ist, z. B. wenn man das Daseyu eines sehr wei-sen Welturhebers glaubt, um so manche zweckmäsi-ge Einrichtungen der Natur daraus erklären zukönnem
Etwas wissen heißt, sich durch hinreichend?objektive und subjektive Gründe zum Fürwahrhaltenbestimmen lassen. Dieses ist eigentliche Ueberze It-zling. Was ich durch gesunde Sinne deutlich undsorgfältig beobachte, was durch Vernunftgründe völligerwiesen ist, das glaube ich nicht nur, sondern ichweiß gewiß, daß es wahr ist.
Glauben und Wissen, oder Ueberrcdung undUeberzeugung haben das mit einander gemein, daß dersubjektive Grad des Fürwahrhaltens gleich innig undstark ist. So kann z. D« das Zutrauen auf das Zeug«