79
Von den Vernunftschlüssen.
seyn kann, was gar keinen Zweck hätte) annehrmen, daß die Planeten entweder um ihrerselbst, oder um der Erdbewohner willen bloS daseyen.
Deydes laßt sich leicht als ungereimt darthun.
Also ist eS auch ungereimt, zu glauben, daß dieseWeltkörper nie von lebendigen Geschöpfen be-wohnt seyn sollten.
Zn der Instruction zu einem Criminalgesetzbuch,d>e in Rußland unter der Regierung der Kaiserin Ka-tharina der Zwenken erschien, wird folgendes Trilemrma gebraucht, um die Zwecklosigkeit der Folter darzurthun.
Obersatz. Wenn die Folter bey Criminalge-richten gebraucht werden soll, so kann nur eine vonden folgenden drey Absichten bey diesem Verfahrenstatt finden, i) um einen Beklagten, der verdächtigist, zum Geständniß des Verbrechens zu zwingen, r)oder ihn wegen,deS Verbrechens. das er wahrschein-lieh begangen hat, zu bestrafen, z) oder andere Men-schen durch den Anblick dieser Peinigungen von ähn-lichen Verbrechen abzuschrccken.
Untersatz. Keine dieser Absichten läßt sichrechtsertigen, -) weil man den Aussagen eines Gefol,terten keinen Glauben beymessen kann, da sich mancherfälschlich für schuldig angiebt, oder andere Unwahrhei-ten sagt, um sich von der Marter zu bcfrepen, r)weil man niemand eher bestrafen kann und darf, als«r für schuldig erklärt worden ist, ;) weil kein abschre-ckendes Dcyspiel statt finden kann, so lange man nochnicht weiß, ob der Gefolterte schuldig oder unschuldig ist