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4 (1846) [Deu - For]
Entstehung
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41
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Diktator, Diktatur. 41

Diktator, Diktatur. Dringende Gefahr des Staats, durch äußeren Kriegoder innere Zerwürsniß veranlaßt, hat immer bei den demokratisch regierten Völkernden Wunsch einer vorübergehenden Eoncenlrirung der höchsten Gewalt erzeugenmüssen. Vom richtigen Jnstinct der Erhaltung geleitet, haben sich häufig in solchenZeiten der Noch die freien Völker um eine hervorragende Persönlichkeit geschaart undmit den Mitteln der Rettung auch die höchste Verantwortlichkeit auf ein einzigesHaupt gelegt. In diesem Sinne fanden sich in allen Demokcatieen des Alterthumsvon Zeit zu Zeit Männer mit diktatorischer Gewalt. Bei dem Rechtsvolke derRömer aber, wo für Alles, was öffentliches Bedürfniß schien, so leicht bestimmtereFormen des positiven Staatsrechts sich hervorbildeten, ist die Diktatur zugleich einebesondere gesetzlich bestimmte und begränzte Würde gewesen. Nur die Latiner, beiwelchen nicht selten sowohl Diktatoren einzelner Städte als des ganzen Bundes austraten,scheinen schon früher die Diktatur als eine eigene Würde gekannt zu haben- Wenn vonihnen die Sache selbst abstammen mag, so ist dagegen die Abstammung des Worts durch-aus zweifelhaft. Nach Varro kommt die Bezeichnung Diktator daher, cpwck s cvnsiiletliceretur, nach Anderen, kplod milltil odicoret 8LU (lictaret. Gewiß ist, daß diese Be-nennung erst später aufkam, und daß der Diktator früher Magister populi hieß, zur Unter-scheidung von seinem Gehilfen, dem mag. o<jiüt»m. Auch mag nach dem Zeugnisse desLivius der Name praetor maximas vorgekommen sein.

Wenn den Römern für den Nothstand des Staats die Errichtung einer mit b.sondcrsenergischer Wirksamkeit ausgerüsteten Gewalt wünschenswerth schien, so hat doch die Ent-stehung und nähere Ausbildung der Diktatur noch einen besonderen, in den eigenthüm-lichen Verhältnissen des Pvpulus und der Plebs beruhenden Grund. Zum Gegengewichtegegen die Macht der ursprünglichen und eigentlichen römischen Bürger suchten die Kö-nige diejenige der Plebejer oder der aus den eroberten Städten nach Nom verpflanztenAnsiedler zu heben. Obgleich die von S e rvius Tullius eingesührte Eensusverfassungnoch vom Geiste der Aristokratie eingegeben war, so lag doch schon darin, daß das Stimm-recht wesentlich von der Größe des Vermögens abhängig gemacht wurde, für die Plebejerdie Möglichkeit, sich allmälig gleiche Rechte mit den Patriciern zu erringen. Dem Sturzedes Königthums hatte zwar die große Mehrheit der gesammten, durch eine Frevelthat desletzten Königs erbitterten Bürger beigestimmt; allein zunächst und wesentlich war derselbeein Sieg der Patricier, welchen diese in ihrem besonderen Interesse auszubeulen suchten.Die Erkenntniß hiervon weckte die lebhaftere Opposition der Plebejer während der zur Her-stellung der Targuinier von Latinern und Hetruskern unternommenen Kriege, und zurBeschwichtigung der Plebs sahen sich die Patricier zu einiger Nachgiebigkeit genöthigt.Wie früher nur diese Letzteren das Recht hatten, gegen die Strasurtheile der Eonsuln andie Eurien zu appelliren, so sollten nun auch die Plebejer, innerhasb Roms und bis aufeine Millie von der Stadt, gegen die auf Leib und Leben gerichteten Strasurtheile derEonsuln wegen Ungehorsams gegen konsularische Befehle, an die Versammlung der ple-bejischen Tribus Berufung einlegen können. Bald schien dies aber den Patriciern einallzugefährliches Mittel in den Händen der Plebejer, wodurch diese der Ausübung konsula-rischer Gewalt vielfache Hindernisse in den Weg legen konnten, und überdies fürchtetenJene überhaupt die häufigere Versammlung der Tribus, wodurch die Mehrzahl des Volksin Masse handeln lernen und immer mehr zum Bewußtsein überwiegender Bedeutunggelangen mußte. Auf dem Weg« der Gesetzgebung konnte aber nicht wohl den Plebejernihr Recht der Provokation wieder entrissen werden. Die Patricier suchten daher aufUmwegen ihren Zweck zu erreichen. Unter Berücksichtigung der Aeitverhältnisse und na-mentlich der beständigen Kriege mit zahlreichen und mächtigen Nachbarvölkern beschloßnehmlich der Senat die Einführung der Diktatur, die aber nur während eines Nothstandesund nie länger als sechs Monate dauern sollte. Zugleich wurde festgesetzt, daß der Diktatordie volle Gewalt beider Eonsuln in sich vereinigen, und daß während seiner Amtsführungweder an die Eurien noch an die Tribus Berufung stattfinden solle. Auf diese Weisesicherten sich die Patricier wenigstens für die Dauer der gefährlichsten Krisen die Gewaltin ihren Händen, denn die Diktatoren mußten nicht nur aus ihrer Mitte und zwar zunächst