Notariat.
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Geld voczuschießen, leicht veranlaßt, mit allerlei Geldgeschäften sich zu befassen. Er istder komme <I« conkance; ihm vertrauen ganze Familien ihr Vermögen an, weil sie wis-sen, daß der Notar am Besten Gelegenheit hat, Gelder sicher unteczubringen. — Daßdas französische Notariat bedeutende Gebrechen hat, ist auch in Frankreich anerkannt^).Vorzüglich muß dafür gesorgt werden, daß die Anstellung als Notar nicht durch die bloßeRoutine, die sich der Olerc in seiner sechsjährigen Praxis bei einem Notar erwarb, bedingtwird, daß vielmehr ein gehöriges Rechtsstudium auf Universitäten die Bedingung seinsoll, unter der Jemand als Notar zugelassen werden darf. Wie kann man einen gründ-lichen Rath darüber, wie Pcocesse vermieden werden sollen, erwarten, wenn der Rakhge-ser nicht selbst das Gesetz gründlich kennt? Mag auch manches glückliche Talent durchSelbststudium oder durch Anleitung, die ein ausgezeichneter Notar ihm giebt, oder durchlange Uebung sich so ausbilden können, daß es sein Gesetzbuch gut versteht und sein Rath sogut als der eines Mannes ist, welcher noch so lange studirt hat, so sind dieses doch selteneAusnahmen, auf welche der Gesetzgeber nicht bauen darf. Daß der auch in Frankreichbestehenden Einrichtung, nach welcher die Stelle eines Notars wie ein Familieneigenthumist, das verkauft wird, nicht das Wort geredet werden kann, bedarf keiner Erwähnung.Darnach kann Niemand, der nicht Vermögen hat, hoffen, ein Notariat zu erlangen; ermuß erst um einen ungeheueren Preis (in Paris oft 200,000 bis 300,000 Franks, inanderen Städten 100,000, in kleineren Gemeinden 10,000 Franks) von einem Notar, dersich zur Ruhe begeben will, oder von den Erben eines verstorbenen Notars eine Studirstube(e'tutle) mit den dazu gehörigen Acten kaufen, und dann erst nützt ihm die Ernennung derRegierung Etwas. Man begreift leicht, daß unter solchen Umständen dem talentvollenaber unvermvglichen Manne die Aussicht verschlossen ist, ein Notariat zu erhalten; und sogelangen nicht selten Unwissende aber Vermögliche zu jenen wichtigen Stellen. Der Un-vermögende muß suchen, durch eine reiche Heirath sich die Mittel zu verschaffen, die Stellekaufen zu können; daß Familienglück und Moralität dabei nicht gewinnen, ist klar. Aberauch ein in Frankreich oft beklagter Umstand, daß die Notarien sich zu viel mit Geldge-schäften abgeben und durch das Vertrauen, welches sie genießen, leicht Manches sich erlau-ben, was ihrer Stellung nicht würdig ist, ist die Folge jener Käuflichkeit der Stellen, dader Mann, welcher so große Summen ausgeben mußte, um die Stelle zu erwerben, allesMögliche anwendet, um sich zu entschädigen und sein Notariat einträglich zu machen.Auch die Notariatskammern verdienen in der Wirklichkeit nicht das Lob, welches man ih-nen zu geben versucht sein möchte ^). Sie sind auf keinen Fall geeignet, über die Auf-nahme eines neuen Notars ein Gutachten zu geben, von welchem die Ernennung des Can-didaten abhängen soll; denn nur zu leicht mischen sich menschliche Leidenschaften in dieBerathung. Die Kammern, wie man in Frankreich bemerkt, sind entweder sehr gefäl-lig, auch Unwissenden günstige Zeugnisse zu geben, weil der Candidat entweder mit einemNotar, der Einfluß übt, in einem guten Verhältnisse steht, durch Heirath mit der Toch-ter oder Verwandten sich mit ihm verbinden will, während eben der Talentvolle, von wel-chem die übrigen Notare besorgen, daß er durch das große Vertrauen ihnen Eintrag thunwerde, am Wenigsten auf die Gunst der Kammern rechnen darf. — Nach den Zeugnissender Praktiker in Frankreich sind die Notariatskammern häufig nur bedeutungslose Colle-gien, die zwar regelmäßig sich versammeln, um einen Mittag angenehm zuzubringen, abermit der Verbesserung des Notariatswesens im Bezirke sich nicht beschäftigen. Auch andie Ausübung einer ernsten würdigen Disciplin ist nicht zu denken ; man geht im altenSchlendrian fort; Misbräuche rügt man nicht, weil jedes Mitglied der Kammern sich ge-stehen muß, daß es mehr oder minder selbst, oder daß seine Freunde durch diese Mis-bräuche gewinnen. Nur selten wird Disciplin ausgeübt, oft aber am Unrechten Orte, in-dem man z. B-den tüchtigen Notar, der seinen eigenen Weg geht und vorzüglich viele
5b) Non Vielen s. ll'L^raull, t!e l'aclministration <!« In sustles (?aris 1825) Vol.III. p. 224.
56) Klagen von I. e. p. 225, Auszüge aus ösrgs, Uistoiro llu notarint,
und v, Feuerbach, über die Gerichtsverfassung Frankreichs S. 153.