Druckschrift 
9 (1847) [Men - Nor]
Entstehung
Seite
788
Einzelbild herunterladen
 

Notariat.

788

des Mittelalters der Rechtszustand des Notariats. Es war anerkannt ^), daß jeder No-tar xoi roxaii, vel pspali auctoritato handeln muffe. Die Statuten enthielten Beweise,daß man alle Arten von Urkunden, insbesondere auch Testamente^), voller Beweiskraftvor Notarien (die bald » tarii, bald ta1>elli,mes genannt wurden) ^") errichtete. Schonfrüh war in den Städten eine von dem Rathe oder den Fürsten ausgegangene Ordnungdes Notariats mit Bestimmung eines Tarifs ^") erlassen. Ueberall bemerken wir in denStatuten der Städte Italiens früh, daß die Notarien in eine Zunft (coiiegiuin)") ver-einigt waren und ihre eigenen Vorstände (cnnsules) ^) hatten. Wer in das Collegiumausgenommen werden wollte, mußte vorher geprüft werden; für die Abfassung der Urkun-den und die Herstellung derAechtheit'waren besondere genaue Vorschriften gegeben^).Dieses Studium der Notariatskunst wurde bald aus Regeln gebracht"), und in manchenStädten gab es selbst eigene Notariatsschulen "). Dieses Notariat wurde selbst für dieAusbildung mancher Theile des heutigen Eivilprocesses von großer Wichtigkeit; ihm ver-dankt man den Executivproceß "). Schon früh betrachtete man nehmlich auch den tsbol-Uo wie einen judex (judex ckartuiariils)"), vor welchem die Urkunde ausgenommenwurde. Er fügte nun derselben eine cnnlessiu des Schuldners, die, da sie vor dem ju-dex erfolgte, als cvui'essic» in jure galt, und eine Formel, ähnlich wie die in den Nota-riatsurkunden nach dem heutigen französischen Rechte, bei, durch welche ein executorischespraeceptmn für den Fall der Nichtzahlung gegeben wurde^),so daß dann der Gläubiger,wenn der Schuldner nicht bezahlte, sich sogleich an das Gericht wenden und die schnellsteExecution bewirken konnte. Daraus erklärt sich auch, wie die Ansicht so leicht entstehenkonnte, daß der Notar eine jurisdictio habe, da er als judex Ordinarius") (häufigercirartularius) angesehen wurde und die Befugniß hatte, durch sein praeceptum die Execu-tion anzuordnen. Auch in Frankreich kamen im Mittelalter sehr viele Notarien vor");man bemerkt manche Klagen über Misbräuche und Unordnungen. Philipp derSchöne gab das erste") Gesetz, durch welches nur den bei dem Oliatelet beeidigten Nota-rien das Recht zu instrumentiren gegeben und die Sitte der seigneurs, willkürlich Nota-rien zu bestellen, abgeschafft wurde. Man sieht aber"), daß neben den vom König er-nannten Notarien noch viele von dem Papste oder den Bischöfen oder auch dem deutschenKaiser aufgestellte Notarien in Frankreich Urkunden errichteten, bis Karl VIII. (imJahre 1490) diesen Notarien es verbot, jedoch so, daß die päpstlichen und bi-schöflichen Notarien nur nicht in weltlichen, wohl aber in geistlichen Sachen in-strumentiren durften. Wie in Italien, so auch in Frankreich ging man von der Ansichtaus, daß der NotarjuK« ordinaire sei") und Urkunden mit dem oben bemerkten prae-ceptum, also mit dem Rechte der schnellsten Execution (execution pare'e) errichtete").Eine große Zahl von Gesetzen der verschiedenen Könige ordneten in Frankreich das Nota-

27) Statuten von Nizza von 1306 in 3-lonument. Instor. patriae II. 153.

28) Stak, von Nizza von 1162, ebendas. S. öl.

29) Ebendas. S. 146.

30) Ebendas. S. 97 146.

31) Stat. von Turin (in Vlonum. bist, patriae II. 603). Stat. von Casalis (eben-das. S. 956).

32) Stat. von Casalis (ebendas. S. 1054).

33) Stat. von Eporedia, in 31»num. etc. II. 1131.

34) Jrnerius schrieb schon ein tormularium tabollionum. v. Savianv, Gesch.des röm. Rechts IV. 58.

35) Beweisstellen in Briegleb, über executorische Urkunden. 1. 31.

36) Meine Schrift:Der gemeine deutsche Protest." (2. Ausl. Bonn. 1840) S. 157.

37) Beweisstellen in Briegleb 1. 67.

38) Diese Urkunden waren dann instrumenta guarentigiata.

39) Stellen in Briegleb S. 102.

40) 1-auriere, 6Iossa!r« du. droit transais 11. 156.

41) In den Jahren 1300 und 1307.

42) pontanus sur la cvutume de Llois I. 150.

43) Petrus >le Lellapertiea in l. im Ood. de conkess. Ooutuines de Poitou.Dpt. 322.

44) Briegleb I. c. S. 283.