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daß das Gesetz die Anklage giebt, nicht wegen Verletzung einer Verfassungsbestim-mung, sondern wegen Verletzungen von Verfassungsbestimmung en".
Solche Argumente kamen aus dem Munde des Präsidenten des obersten Zustizhofes.—Sie überzeugten die Kammer nicht. Die Anklage ging mit 17 Stimmen gegen 5 durch, bliebaber, da ihr die Herrenbank nicht beitrat, ohne Wirkung. Sechszehn der Deputirtenerklärten nun in einer an den Herzog gerichteten Adresse, neben der verfassungswidrigvermehrten Hecrenbank ihre Functionen nicht mehr ausüben zu können. Zugleich ver-weigerten sie die Steuern. Die Regierung erklärte solche aber für bewilligt, weil von denDeputirten vier und die ganze, durch die Vermehrung auf 17 Stimmen gesteigerte Her-renbank sie bewilligt hatten.
Die Volkskammer erhielt den Beifall des ganzen Landes. An vielen Orten, na-mentlich in Wiesbaden selbst, wurden ihr zu Ehren Feste gegeben, und zahlreiche Dank-adressen liefen ein. — So endigte das Jahr 1831, und mit ihm die siebenjährigeWahlperiode.
Im März 1832 fanden die neuen Wahlen Statt. Die früheren liberalen Depu-tirten und Einige, die man für eben so entschieden hielt, wurden gewählt. Die Thron-rede ließ keine Concessionen erwarten. Des Verfahrens der früheren Stände wurdedarin misbilligend erwähnt in den Worten: „Das Abgabenbewilligungsrecht, welches dieVerfassung den Ständen einräumt, sollte in misbräuchlicher Anwendung dazu benutztwerden, fremdartige Institutionen bei uns einzuführen". In Anspielung auf die An-klage des Ministers wurde gesagt: „Meinen Dienern, die ihrer Pflicht eingedenk sind,wird die strengste Controle erwünscht sein. Aber muthen Sie ihnen Nichts zu, was mitihrer ersten Pflicht, der des Gehorsams gegen den Regenten, in Widerspruch gerathenkönnte. Eine Verantwortlichkeit im Sinne der neueren Theorieen, welche die Wirksam-keit des Regenten von dem Willen seiner Diener abhängig macht, kennt unsere Verfas-sung nicht."
Eine im damaligen „Freisinnigen" erschienene Kritik dieser Rede sagt, sie erinnerean Ludwig XIV., mit der Reitgerte in der Hand ein lit 6s zustice abhaltend. Dasogar die Verantwortlichkeit des Ministers bestritten wurde, so war an eine Ausgleichungkaum mehr zu denken. Sechszehn der Volksdeputirten erklärten deshalb nach einigenvergeblichen Verhandlungen in einem an die Regierungscommissäre gerichteten. Schrei-ben, daß sie, so lange die vermehrte Herrenbank bestehe, ihre ständischen Functionen sus-pendiren müßten. Sie theilten dieses Schreiben in lithographirten Abdrücken den Wahl-männern mit und besuchten die Deputirtenversammlung nicht mehr.
Und nun entstand die bekannte Fünfmännerkammer. Die gebliebenen fünf Depu-tirten (einer warschon früher ausgetreten), bestehend aus den drei Geistlichen, dem Ver-treter des Lehrerstandes und einem Landeigenthümer, Namens Schott, erklärten sichfür die gültige Volksvertretung, discutirten das Budget, bewilligten die Steuern undfaßten sogar zuletzt noch den Beschluß, wodurch sie die 16 Deputirten von der Kammerausschlossen und für unfähig erklärten, wieder gewählt zu werden. Die Regierungscom-missäre wohnten diesen Verhandlungen nicht blos bei, sondern machten sie auch, wassonst nicht geschehen war, durch das Jntelligenzblatt nach jeder Sitzung bekannt.
Einer Kritik der Fünfmännerkammer bedarf es nicht. Die öffentliche Meinungund die Wissenschaft haben sie gerichtet. Gegen das Verfahren der Regierung läßt sichaber, nach dem Ausspruchs eines bekannten Diplomaten, auch noch anführen, daß eseinen politischen Fehler enthielt. Das gesetzliche Mittel der Kammerauflösung hättejedenfalls versucht werden müssen, bevor man zu einem Mittel schritt, dessen sich bis jetzt(1840) noch kein deutscher Staat bedient hat, so einschränkend auch in manchem diekonstitutionellen Gesetze interpretirt worden sind. Minoritäts-Wahlen warenbis jetzt die äußerste Gränze, eine Minoritäts-Kammer ist noch nicht vor-gekommen.
Die öffentliche Meinung bezeichnet einen damals sehr schnell gestiegenen jungenStaatsdiener, der auch Commissär bei der Fünfmännerkammer war, als den Rathgeberund Leiter aller damaligen Schritte der Regierung so wie auch namentlich derjenigen