Namen.
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Mann häufig den Familiennamen seiner Frau annahm (selbst französische Königssöhnethaten Dieses); — abgesehen ferner, daß die'Nachgeborenen sich oft nach einem Nebenguteihres Vaters benannten, kam selbst in diesen Zeiten noch der Fall vor, daß Adelige ihreursprünglichen Namen und Wappenschilde ausgaben, um jene eines zufällig ihnen eigengewordenen Besitzthums anzunehmen. Eben so kennen wir ferner Fälle, in welchen Ade-lige die Namen und Wappen der ersten Ehegattin ihres Vaters annahmen, obwohl sie voneiner anderen Mutter abstammten, sie sonach mit der betreffenden Familie in gar keinerdirekten Verwandtschaft standen. (S. VLilbelmus dlamilenu«, Li-itsnois, sul, tituioLrigsntes, rubric» 6umder!snll.) — Andere nahmen, wie es scheint ganz willkürlich,die berühmtesten Namen an. (So nahm Wilh. Ju v en a l, französischer Kanzler, umdie Mitte des 15. Jahrhunderts, den Namen Ursini an, ohne mit dieser Familie irgendverwandt zu sein.) — Zieht man dabei gar noch die Ausschweifungen mit in Be-tracht, die bei den in Ueppigkeit lebenden adeligen Geschlechtern offenbar ungleich häufigervorkamen als bei den in Nüchternheit und selbst in Armuth herangewachsenen Angehöri-gen des Bürger- und Bauernstandes, so mag man sich einen Maßstab bilden von dem in-neren Werthe des Ahnen Wesens; einen Maßstab, der uns zeigt, inwiefern wir Die-sem oder Jenem — nicht seiner eigenen Verdienste wegen, sondern einzig und allein des-halb— besondere Achtung, Vorzüge, ja Vorrechte zugestehen müssen, weil er von ei-nem unsere Bewunderung vielleicht in Anspruch nehmenden Manne der Vorzeit abzu-stammen— behauptet, besonders wenn jener Ahne noch vor der (nicht gar fernen) Zeitlebte, in welcher man Familiennamen zu führen sich allgemein gewöhnte.
Es läßt sich leicht einsehen, daß der bürgerlichen Ordnung wegen bei einem cultivir-ten Volke das willkürliche Wech sel n der Namen nicht geduldet werden kann. Sonst istes nicht zu vermeiden, daß sich Viele ihren Verpflichtungen sowohl gegen den Staat alsnoch mehr gegen Private entziehen. Darum hat man in allen civilisirten Ländern dasWechseln der Namen an verschiedene, vor solchen Benachtheiligungen sichernde Bedingun-gen geknüpft. Die sonst als Muster in der Rechtswissenschaft angesehenen Römerhatten solches Wechseln der Namen zugelassen, sofern es nicht erweislich in betrügerischerAbsicht geschehen war; und im Mittelalter war es sogar etwas beinahe Gewöhnliches, daßsich Jemand bald so, bald so nannte. (Wir wissen von einem Bischöfe von Angers, dersich bald Eusebius, bald Bruno Unterzeichnete; eben so von einem Grafen von Toulouse,der sich bald Raymond, bald Pons schrieb rc. rc.) — Das erste Verbot des willkürlichenWechselns der Namen in Frankreich erging im Jahre 1535. — Aus den vorhin ange-führten und anderen ähnlichen Gründen hat der Staat auf Führung von Familien- undeigentlichen Personal- (Vor- und Zu-) Namen zu bestehen, und man kann sich nur wun-dern, daß die Juden in manchen Ländern so spät gezwungen wurden, in anderen wohlheute noch nicht nachdrücklich genug dazu angehalten werden , eigentliche Familiennamenanzunehmen. — Daß der Staat überdies ein besonderes Interesse hat, für genaue Füh-rung von Civilstandsregistern zu sorgen (und daß diese Führung nur sehr ungeeigneterWeise den verschiedenen Confessionen überlassen sein kann, während die französische Ge-setzgebung solche Registersührung sehr zweckmäßig den weltlichen Behörden übertrug —den Maires oder Bürgermeistern, unter specieller Controle der Friedensrichter undStaatsprvcuratoren) — Dieses leuchtet von selbst ein.
Es fragt sich nun, inwiefern die Wahl der Vor-oder sogenannten Taufnamen zubeschränken ist. In manchen Ländern müssen diese aus der Zahl der Kalenderheiligen ge-nommen werden. In Frankreich hatte die Revolution unbedingte Freiheit darin hergs-stellt; unter Napoleon erfolgte jedoch die Beschränkung auf die in den Kalendern und diein der alten Geschichte (deren Gränze jedoch nicht bestimmt ward) vorkommenden Na-men. Der nächste Grund zu dieser Beschränkung war wohl, chaß manche Eltern ihrenKindern die Namen von solchen Parteihäuptlingen (z. B. Robespierre) beigelegt hatten,die später ein Aergerniß erregten oder deren Trägern sogar lästig waren. (Unter der Herr-schaft der Puritaner in England machte man ganze Bibelsprüche zu Vornamen, z. B.„Wenn Jesus Christus nicht für mich gestorben wäre, so wäre ich verdammt." — InDeutschland entstanden 1813 folgende Vornamen wie: „Blücherine Gneisenauetle",