320 Münzwesen.
„Wenn die Bestimmung der edlen Metalle zu derselben allerdings als eine der wichtigstenVerbesserungen zu Beförderung des Verkehrs angesehen werden müsse, so sei es nicht we-niger wahr, daß sich mit der immer größeren Zunahme der Kenntnisse auch immer mehrzu Tage stelle, wie es ein weiterer Fortschritt sein würde, sie wieder von dieser Function,zu welcher sie eine weniger erleuchtete Periode mit so vielem Nutzen berufen habe, zuentfernen."
Er schlagt zu diesem Ende, allerdings mit alleiniger Berücksichtigung der in Englandgegebenen Verhältnisse, folgende Maßregeln vor.
Die Bank von England soll, anstatt der Münzen, ihre Noten nur gegen Goldbar-ren auswechseln; doch soll die Einlösung derselben nur in Quantitäten, die nicht unter 20Unzen Gold betragen, Statt finden. Auf diese Weise würden, wie er glaubt, die Bank-noten niemals unter den Werth des Goldes fallen können.
Die Mischung der Barren soll die des zu den Münzen zu verwendenden Goldes sein,der Preis aber immer ein wenig unter dem Münzpreise gehalten werden *), damit dieBanknoten nicht über den Werth des Barrengoldes hinaufsteigen.
Die Bank soll Gold, sobald es ihr angeboren wird, in Quantitäten von wenigstens20 Unzen, zu 3 Pf. 17 Sch. die Unze, kaufen und jede beliebige Partie zu 3 Pf. 17 Sch.10.^ P. verkaufen.
Auf diese Weise hofft er, es könne dahin gebracht werden, daß dieBanknoten in ihrenSchwankungen auf den Zwischenraum zwischen dem Münzpreise des Goldes und demPreise, zu welchem sie Gold einkauft und ihre Noten gegen Goldbarren einlöst, beschränktwerden könnten. Er begründet diese Ansicht auf folgende Weise.
Die Banknoten können, unter diesen Voraussetzungen, nicht über den Münzpreisdes Goldes steigen, wenn die Bank ihre Zahl auch noch so sehr beschränkte, denn manwürde in diesem Falle Gold in die Münze bringen, es als Münze in Umlauf setzen unddurch solche Vermehrung der Circulationsmittel den über diesen Punkt gestiegenen Werthder Banknoten wieder auf denselben hecabdrücken. Sie können nicht unter den festgesetz-ten Preis, zu welchem die Bank sie in Goldbarren einlöst, herabsinken, weil die Notendann bei der Bank so lange zur Einlösung präsentirt werden würden, bis sie sich wieder ausdiesen Punkt erhoben hätten.
Daß dessen ungeachtet in außerordentlichen Fällen Bankverlegenheiten eintretenkönnten, giebt er zu, glaubt aber, allerdings mit Recht, daß vereinzelte mögliche Nachtheilegegen den dauernden Vortheil, der sich bei der Einlösung durch Goldbarrren nach demGewichte, wo keine Abnutzung Statt finde, Herausstellen müsse, nicht in Anschlag kom-men dürsten.
Die Landbanken sollen entweder zu Befolgung desselben Systemes angehalten, oderwenigstens, sofern man die Noten der Bank von England zu dem gesetzlichen Zahlungs-mittel erheben wollte, zu Einlösung ihrer Noten gegen Noten der Bank von England an-gehalten werden. Sie sollen aber zu einer Sicherstellung durch Capital oder Grundbesitzangehalten werden.
Diese Vorschläge wurden auch im Jahre 1819 der Verordnung 59. Georg's Hl. c.78, gewöhnlich nach dem Antragsteller: Herrn Peel's Verordnung genannt, wonach dieseit dem 25. Februar 1797 geschlossene Bank von England wieder zu baarer Einlösung ih-rer Noten verpflichtet wurde, zum Grunde gelegt und dabei der Betrag, von welchem andie Einlösung erfolgen sollte, statt auf 20 auf 60 Unzen Goldes gesetzt.
Indessen zog es die Bank vor, ihre Noten gegen Münze einzuwechseln, weil sie dieoben bereits angedeutete Beschränkung in ihren Operationen fürchtete.
Seit dieser Zeit sind indessen wieder andere Umstände eingekreten. Der amerika-nische Bergbau, welcher bei Weitem den größten Theil zu der jährlich producirten Quan-tität der edlen Metalle liefert, ist durch die langen bürgerlichen Kriege, welche jenen Welt-theil seit 1808 erschüttert haben und großentheils noch gegenwärtig erschüttern, so in Ver-
*) Er bestimmt ihn für jene» Augenblick, wo der Münzpreis 3 Pf. 17 Sch. 10^ P.war, auf 3 Pf. 17 Schillinge.