Müuzwesen. 311
falls erledigt: so dürste damit jedes Bedenken gegen die Rückkehr zu einem feineren Korneder Münzen, welches in Bezug auf den Transport derselben große Erleichterungen her-beisühren muß, als beseitigt anzusehen sein, und die Möglichkeit einer Verbesserungin dieser Beziehung ist wenigstens gegeben, ohne daß durch dieselbe bedeutende Kostenentstehen.
Es ist weiter, zu Verbesserung des Münzwesens, in neuer Zeit vorgeschlagen wor-den, das Remedium abzuschaffen und streng daraufzu halten, daß wenigstens bei dengröberen Sorten jedes Stück genay den gleichen Feingehalt und das gleiche Gewichthabe. Man hat der Gestattung des Remediums einen großen Antheil an den früherenMünzwirren zugeschrieben; es wird behauptet, daß es, um der Ersparniß willen, immereher im minus als im plus benutzt werde und daher stillschweigend zu einer Verringerungder Münzen führe. Deshalb findet sich auch in dem Münzgesetze des Königreichs derNiederlande vom 28. Septbr. 1816 die Vorschrift: I-e tnut L la rigeur et «ans toie-rsnce ui cke poitls ne titrs, worauf die Vertheidiger dieser Ansicht großen Werth legen.
Nun ist allerdings nicht zu verkennen, daß die Gestattung eines Remediums zuErsparnissen benutzt werden kann, und eben so wenig laßt sich leugnen, daß, bei Berech-nungen des Silbecparis im Handel, die Halste des Remediums im minus von dem gesetz-mäßigen Schrot und Korn, mit Rücksicht auf das »erstattete Remedium, abgezogenwird. Es ist weiter gewiß, daß Stücken, die ein Remedium im plus haben, eher alsandere aus dem Umläufe verschwinden und daß sogar in Frankreich, bis zu der Revolu-tion, nur ein Remedium im minus »erstattet, ein Remedium im plus aber verbotenwar, wodurch sich die Rücksicht, die bei der Berechnung des Silberparis der Münzendaraus genommen wird, allerdings rechtfertigt. Allein die Hauptfrage bleibt immer die:ob es der menschlichen Kunst überhaupt möglich sei, auch nur zwei gleichartige Münzenvon völlig gleichem Schrot und Korne, ohne alle Abweichung, herzustellen, geschweigedenn daß dieses mit vielen Millionen möglich sein sollte.
Ein Sachverständiger, der königlich preußische General-Wardein Loos*), verneintdiese Möglichkeit durchaus und sagt: ein Gesetz, welches das Unmögliche verlange,könne nicht befolgt werden. Ec weist aber zugleich die Beschuldigungen ab, daß dasRemedium gewöhnlich nur im minus stattfinde, und behauptet, daß das, was in einemWerke im minus fehle, in dem darauf folgenden im plus wieder eingebracht werde. Ohneselbst Sachverständiger zu sein, kann man seiner Behauptung wohl Glauben beimessen,denn sie liegt schon in der menschlichen Unvollkommenheit, und die Wissenschaft undKunstfertigkeit ist, wenigstens zur Zeit, wohl noch nicht dahin gelangt, sie vollständigzu beseitigen. Allerdings hat im Jahre 1839 der Mechaniker Wurm zu Wien eineMaschine erfunden, welche die Münzen bis zu der vollkommensten Gleichheit stückelnsoll; indessen fehlt es noch an einer Veröffentlichung der mittelst derselben erzielten Er-gebnisse und es muß deshalb die Entscheidung über den Nutzen derselben noch ausgesetztbleiben. Besten Falls jedoch würde sie immer blos das Remedium im Schrote oder imGewichte beseitigen. Uebrigens haben auch in Deutschland und England angestellte Pro-ben mit niederländischen, nach dem oben angeführten Gesetze von 1816 ausgeprägtenZehnguldenstücken Abweichungen, sowohl im Gewichte als im Feingehalte, nachgewie-sen, wodurch allerdings die von Loos aufgestellte Behauptung, daß ein das Remediumverbietendes Gesetz thatsächlich keinen Erfolg haben könne, gerechtfertigt wird. So langedaher di« menschliche Kunst noch nicht dahin gelangt ist, eine vollkommene Gleichheit de»Gewichtes und des Feingehaltes der Münzen zu erzielen, so lange mag es wohl bessersein, ein Remedium zu erlauben und dasselbe gesetzlich festzustellen, damit es nicht über-schritten werde, als es zu verbieten und dadurch demselben gar keine Gränzen bestim-men zu können.
Allerdings mag es wohl eher ein minus als ein plus hecbeiführen, und es mag sichdaher die Beachtung desselben bei der kaufmännischen Berechnung des Silberparis wohl
*) Sammlung einzelner Aufsätze über Gegenstände des Münzwesens und der Münz-kunde. Berlin 1822. Heft 1. S. 16 ff.