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Ideen.
System der nationalen Schifffahrts- und Handelspolitik, ohne eine gemeinsame Steuer-gesetzgebung angenommen zu haben, ohne daß der Zollverein seinem System von Ver-brauchsteuern, oder die andern Staaten dem ihrigen, zu entsagen hätten.
Daß die Mitwirkung der Hansestädte in den Vordergrund treten würde, wenn es gilt,von fremden Völkern eine volle Gegenseitigkeit der Schifffahrts - und Handelsverhaltnissezu erlangen und zu diesem Zweck ein Unterhandlungsmittel in der Fähigkeit undGeneigtheit zu erwidernden Maßregeln zu schaffen, versteht sich von selbst. Doch könnenwir uns nicht überzeugen, daß ein partielles Zusammenwirken der Hansestädte mitdem Zollverein, ohne eine Betheiligung aller Bundesstaaten, ersprießlich sein würde.Aus zwei Gründen nicht. Erstens, es liegt in der Mission der Hansestädte, in demGedanken ihrer Wiederherstellung, daß sie nicht einen deutschen Staatenverein vordemandern begünstigen dürfen, und es liegt (so wie die Dinge sind, und aufrichtig ge-sprochen) in der Stimmung der Hansestädte eine nicht unbegründete tiefe Abneigung,sich einer einseitigen Bevormundung durch die preußische Büreaukratie auszusetzen. Zwei-tens, dem Ausland gegenüber ist die Anerkennung eines deutschen Schifffahrts - undHandelsbundes nur dann ohne Widerspruch und ohne Unterhandlung zu erlangen, wenndieser Bund mit dem Bunde der deutschen Nation zusammenfällt, und wenn die Er-klärung des ganzen Deutschlands zu einem selbstständigen und einigen Schifffahrts - undHandelsgebiet unmittelbar an den 19. Artikel der Bundesacte sich anknüpft, was aller-dings geschehen kann, ohne daß der Bund eine Gleichmäßigkeit der Verbrauchssteuern zurNorm für alle Bundesglieder erhebt.
So unvollkommen unser öffentliches Recht zur Zeit noch ist, so läßt sich doch keininnerer Grund daraus herleiten, weshalb der Bundestag nicht, unter dem Beirath einertechnischen Commission (nach der Analogie des Bundesmilitärwesens), auch die Maß-regeln für den Abschluß von Handelsverträgen, für die Bestellung deutscher Consulate, fürAufschlagszölle endlich übernehmen sollte, di« in allen deutschen Häfen gleichmäßig, sei'szur Ausgleichung fremder Beeinträchtigung der deutschen Flagge, sei's zur Förderung desdirecten Verkehrs, zn erheben wären. Sv sehr auch dieser Gedanke verspottet und alsunpraktisch verworfen worden ist, wir werden dabei beharren, bis man uns nachgewiesenhaben wird, daß die Einwendungen in der inneren und unabänderlichen Eigenthüm-lichkeit der Bundesverfassung liegen und daß sie auf einem andern Gebiet entspringen alsauf dem des Verzweifelns der Nation an der Aufgabe, andermannieundnimmerverzweifeln darf — nehmlich an der zeitgemäßen und einer großen Na-tion würdigen Fortbildung unseres öffentlichen Rechts.
Möge denn die Zeit nicht allzu fern sein, wo ein Ueberblick der Geschichte der deutschenHansa nicht mit dem traurigen Geständniß zu schließen hat, mit welchem er anhebenmußte — mit dem Geständniß der gänzlichen Vernachlässigung der deutschen SchifffahrtS-und Handelsinteressen durch den hohen Rath der deutschen Nation!
C. F. Wurm.
I
Ideen, politische, und Ideologie; ideelle und materielle Inter-essen. — Jeder Staat, in jedem Momente seines Daseins, ist ein Conccetes und indieser Besonderheit und Eigenthümlichkeit der Träger gewisser politischer Ideen. Ur-sprünglich bezeichnete das von körkv, sehen, abgeleitete Wort räe« so viel als Bild,Gestalt, den Anblick oder das Ansehen einer Sache. Es bekam eine höhere Bedeutungdurch die platonische Philosophie, welche unter Ideen die Urbilder aller erschaffenen Dingeim göttlichen Geiste verstand und dann auch die jenen Urbildern entsprechenden höherenVorstellungen des menschlichen Geistes, wodurch das Wesen der Dinge sollte gedacht