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fahrtsacte sich angeeignet hatte. Von dieser galt es eine zu Gunsten der Städte ermäßigteErläuterung auszuwirken. Für die entente carckiale unter den Städten war's ein übleSVorzeichen, daß Hamburg für sich besonders unterhandelte. Man muß gestehen, daß inHamburg manches Mal der Separatismus über das hansische Gesammtbewußtsein auchin solchen Fällen den Sieg davon^trug, wenn Lübeck nicht durch eitles Beharren auf un-haltbaren Positionen das Einverständnis erschwerte. Es ist billig, daß wir Zeder seinenTheil der Schuld hinnehmen, wenn wir oft nicht einmal im engeren Kreise die Eintrachtbewahrten, sondern selbst dem Auslande den Jammer der Trennung enthüllten. AusBöckel's Berichten (im Lübeckischen Archiv) entnehmen wir einige Notizen, diegerade in Bezug auf die jetzt zwischen Deutschland und England obschwebenden Verhält-nisse ein Aeitinteresse haben. Am 29. Juli 1661 schreibt Böckel aus London: „Ich ver-merke wohl, daß man uns Alles, was aus und durch Deutschland und dahin gehörigenOrten fället, anhero zu bringen »erstatten wird, wie sie denn selbst an die Hand geben, daßsolchem zufolge alle schlesische Leinwand, Garn u. s. w., ingleichem Gerste, Waitzen, undwas dessen mehr, in Pommern, Fehmarn, Holstein rc. zum römischen Reich ge-hörig fället, könnten anhero gebracht werden." Also an der Wiege der englischenSchifffahrtsacte ist noch das Lied von dem einigen, nicht das heutige Spottlied von demgetrennten Deutschland gesungen worden. Ferner berichtet Böckel (16. August 1661),was er für Lübecks Flagge besonders erlangt: „es mögen unsere Lübischen Schiffe mitallen osterischen Waaren, nit allein aus Schweden, Liefland, Polen, Dänemark,sondern auch in «pecie Norwegen (welches denn, als extra circulum wsris Lslticigelegen, viel absonderliche Mühe gemacht hat) sicher anhero kommen, wie vor der Navi-gationsacte." Hier ist denn bereits diejenige Fiction, und zwar in weitem Umfang, ver-mittelst welcher die Parlamentsacten des laufenden Jahrzehents den spröden Begriff der„countr)'" allmälig ausgedehnt haben, ohne doch ihn fallen zu lassen oder zu zerbrechen.Leider war aber zu Gunsten der deutschen Schifffahrt die Fiction, zu welcher Clarendonsich herbei ließ, von unsicherem und kurzem Bestand. Und Wullenweber's Schifffahrts-acte lag tief bestäubt in einem anderen Fach desselben Archivs, das Böckel's Unterhand-lungen über die Cromwell'sche bewahrt!
Am häufigsten ist in diesem Zeitraum mit Frankreich verhandelt, und zwar vor-zugsweise über das Recht der neutralen Flagge. In einem andern Artikel (Neu-tralität) wird die für die Geschichte des Völkerrechts nicht unerhebliche Ausbeute nie-dergelegt werden, die wir den handschriftlichen Sammlungen und dem Archiv der Ham-burgischen Commerzbibliothek verdanken. Hier wird es genügen, den allgemeinen Ge-sichtspunkt anzugeben, von welchem man ausging. Frankreich war anerkannter Maßender Reichsfeind in diesem Zeitraum der deutschen Geschichte. Frankreichs Grundsätze gegendie Neutralen waren zugleich die strengsten: es consiscirte Freundes Gut an Bord feind-licher Schiffe und consiscirte befreundete Schiffe, wenn sie Feindes Gut an Bord hatten.Der deutsche Seehandel war wehrlos und schutzlos. Bewaffnete Geleitschiffe (man sorgtedafür, so lang und so weit die Kräfte es »erstatteten) schützten nur gegen die Brutalität dereinzelnen Kaper, nicht gegen die reglementarische Strenge der Prisengerichte. Eine nen-nenswerthe Milderung der französischen Principien zu Gunsten der hansischen Flaggenwar nicht zu erlangen. Wie nun, wenn man einen Schritt weiter ging und zu Gunstender hansischen Flaggen das Recht der Neutralen (das denn doch die Frachtfahrt in einemgewissen Umfang schützte) in Anspruch nahm, selbst wenn das Reich im Landkriege gegenFrankreich zu Felde lag, selbst wenn die Städte ihr Reichscontingent gestellt und der Ma-trikel ein Genüge gethan hatten ! Die Fiction ihrer Neutralität ward durch die Wehr-losigkeit der deutschen Schifffahrt nur allzu sprechend unterstützt. Frankreich, dem einebefreundete, seinen eigenen Handel zugleich verstärkende Frachtsahrt nicht unwillkommenwar, bewilligte das Zugeständniß: das Reichsoberhaupt hatte Nichts einzuwenden. Mitdes Kaisers Vorwissen und Genehmhaltung sind die Verträge geschlossen. So weitwar Alles in der Ordnung, und die deutsche Ausfuhr würde es schmerzlich vermißt haben,wenn die langen und häufigen Kriege ihr einen Stillstand geboten oder sie ununter-brochenen Verlusten ausgesetzt hätten. Aber wer will leugnen, daß niemals eine seefah-