27
Historisches Recht.
werthe Theile mit sich reißen kann, oder so lange als nicht die nöthigen Vorbereitun-gen zum neu aufzusührenden Baue getroffen sind; daß sie aber, wo solche Schonungs-oder Zögecungsgründe nicht vorhanden sind, rasch und ernst die Hand ans Werk lege undunerbittlich Alles niederreiße und sammt den Grundmauern vertilge, was demals nothwendig oder heilsam erkannten Neubaue im Wege steht. Also wird, um dieseLehre durch einige Beispiele zu erläutern, eine weise Politik, wenn sie die Abschaffung dermancherlei Ungebühren und Verkehrtheiten des historischen Rechtes — B. jene der ausdem mittelalterlichen Feudalsysteme stammenden Adels- und Grundherrlichkeitsrechte, oderverkirchlichen, mit der bürgerlichen Freiheit im Streite liegenden Rechte u. s. w. — sichzur Aufgabe gesetzt hat, allerdings, bevor sie Hand ans Werk legt, untersuchen, wietief im Leben des Volkes die verwerflichen Einsetzungen noch wurzeln und wie mächtig diebei deren Fortbestand Betheiligten seien, wie vielen Widerstand daher die Abschaffung er-fahren, wie vielerlei Interessen sie verletzen oderauch auf welche Hinderungen, vielleichtgar von Seiten des Auslandes oder einer Bundesautorität, sie stoßen werde. Sie wirddann die ihr selbst zu Gebote stehenden Kräfte mit jenen des vvrauszusehenden Widerstan-des vergleichen und darnach ihren Plan des Angriffes einrichten. Sie wird, wenn sie we-sentlichen Hemmnissen oder Gefahren entgegensieht, gern die Hand zu einem Vergleichebieten, d. h. die Einwilligung der Betheiligten in die wünschenswerthe Abschaffung mit ei-nigen — der Lage der Dinge, d. h. den einheimischen und auswärtigen Verhältnissen ent-sprechenden — Opfern erkaufen; ja sie wird selbst der Humanität und Billigkeit, oder derBeruhigung der Gemüther willen solche Opfer durch einige Entschädigung der im Ge-nüsse der abzuschaffenden Rechte Befindlichen bringen, ohne jedoch eine wahre Schul-digkeit solches Loskaufs anzuerkennen. Sie wird ferner, bevor sie an Abschaffung, z. B.der Zehnten oder der adeligen Gerichtsbarkeit oder der bürgerlichen Aunftrechte u. s. w.,die Hand legt oder wenigstens gleichzeitig damit, dienöthige Fürsorge für den jetztaus anderen Mitteln als dem Zehent zu unterhaltenden Kirchenbau und zu bestreitendenGehalt der Pfarrer und Schullehrer, oder für die jetzt von Staats wegen zu pflegende Ju-stiz oder für eine den Interessen der Volkswirthschast entsprechende Gewerbsordnung tref-fen; sie wird selbst von den Adels-und Zunftrechten so Vieles noch beibehalten, alsnach den Cultur- und industriellen Zuständen des Volkes noch gut oder nützlich erscheinenmag u. s. w. A ber sie wird auch überall, wo ein klar erkanntes natürliches Recht dieAbschaffung einer historischen Einsetzung fordert, dieselbe ohne Zagen und Zaudern insWerk richten; sie wird das als Unrecht Erkannte sofort und vollständig und mit der Wur-zel ausrotten, z. B. nicht blos den Namen der Leibeigenschaft aufheben und ihre La-sten fortdauern lassen, sondern so schnell als irgend möglich die völlige Befreiungder bisherigen Sklaven von dem nur allzu lange getragenen Joche verordnen; überall soschnell als möglich die Barbarei der mittelalterlichen Gesetze und Gewohnheiten tilgen,z. B. die Folter abschaffen, die Kerker der Inquisition zerstören u. s. w.; überall endlichund so schnell als möglich die Gesammtheit der Bürger in den Vollgenuß der ihnen ge-bührenden und allzu lange durch historisches Unrecht vocenthaltenen natürlichen Menschen-und Bürgerrechte einsetzen.
7) Am Allerwenigsten kann gebilligt werden die seltsame Lehre des Reformsystems,daß nur das bereits Veraltete, dem natürlichen Absterben Nahe, am Baumeder historischen Rechte dürfe herausgeschnitten werden, nicht aber das noch in Lebensfrischeund Kraft Befindliche. Nach unserer Meinung kommt es, wenn von Erhaltung oderAbschaffung dieRede ist, nicht darauf an, ob Etwas neu oder alt, lebensfcisch oder dahin-welkend sei, sondern ob recht oder unrecht, gut oder schlecht. Das Unrechte, dasSchlechte muß abgeschafft oder ausgerottet werden, so frisch es noch grüne, ja, um so ent-schiedener muß man es bekämpfen, je mehr Widerstandskraft es noch besitzt. Wird wohlein kluger Gärtner, bevor er das wuchernde Unkraut ausrottet, warten, bis es welk ge-worden, oder wird er am Fruchtbaume blos das bereits dürr gewordene Holz ausschnei-den? Fürwahr nein! Letzteres zwar wird er auch wegnehmen, weil es noch immerschädlich und dabei häßlich ist; aber den größeren Eifer wendet er an, das noch frische, dasnoch im Emporkommen begriffene Unkraut zu tilgen und am Baume die wilden, regel-