20 Historisches Recht.
mehr oder minder crassen Formen — darin bewahrt bis zum heutigen Tage. Es hatdie Unterscheidung der Bürger derselben Erde, desselben Landes in die Elasten der Vor-nehmen und Geringen, der Bevorrechteten und der Unterdrückten, der zum Genüsseund zur Herrschaft und der zur Entsagung und zum Dienen erblich Berufenen ge-schaffen und geheiligt. Es hat an die Stelle der natürlichen Gleichheit das Privile-gium begünstigter Elasten und diesem gegenüber die bürgerliche und politische Unvoll-bürtigkeit der Gemeinen gesetzt und selbst noch zwischen den letzten mancherlei rechts-beschrankende und freiheittödtende Scheidewände, z. B. mittelst der Jnnungs- oderZunftgerechtsame, aufgeführt. Es hat hier den Thronen Allmacht verliehen und dortdem Uebermuthe einer Adelskaste oder der wilden Leidenschaft der Massen das Heil desStaates preisgegeben. Es hat die Wohlthaten der bürgerlichen Gesellschaft ausschlie-ßend oder vorzugsweise einigen bevorzugten Standen zugewendet und die Lasten derselbenvorzugsweise auf die Schultern der übrigen gewalzt. Es hat den Priestern Herrscherstühleerrichtet und die Völker — mittelst Bannbullen, Inquisition und Eensur— zum Gei-stesschlummer verdammt. Es hat selbst die Greuel der Auto da fe'S geheiligt und dieBürger desselben Staates wegen Unterschiedes kirchlicher Lappalien einander feindseliggegenübergestellt. Es hat die empörendsten Gewaltthaten — wie die Beraubung undKnechtung der Schiffbrüchigen — und eben so die schamlosesten Lüste — wie die vomGrundherrn angesprochene „ ersteNacht" — mit dem entweiheten Stempel des Rechtsversehen und selbst die Menschenfresserei in seinen Schutz genommen. Es erhält nochheut zu Tage in England das Matrosenpressen und die „neunschwänzige Katze", auch einennicht geringen Ueberrest der „verfaulten Flecken" und die abenteuerlichsten Herrscheran-sprüche der „Hochkirche" so wie in den amerikanischen Freistaaten die Sklaverei derSchwarzen aufrecht und setzt in Deutschland der Reinheit eines vernünftigen Repräsen-tativsystems die noch unvectilgten Trümmer der Patrimonial- und Lehensherrlichkeitund das daraus gebildete, fast monströse Grund - und Standesherrlichkeitsrecht entgegen.
War es ein Wunder, daß der Geist der Neuzeit, der durch die Fortschritte der Wis-senschaft und der Civilisation zur Erkenntniß der Vernunflwahrheiten und zur Achtungder Menschenwürde erhobene, gegen die tausendfältige Ungebühr des historischen Rechtssich auflehnte und die — obschon vermischt mit mancherlei Gutem, doch in vorherr-schender Erscheinung darin enthaltene — Masse von Ungereimtheiten und Härten, vontheils abgeschmackten, theils tyrannischen Anmaßungen und Uebungen, von Hindernissendes öffentlichen Wohles wie des Privatglücks zu bekämpfen, daß er dem Altäre des knech-tisch verehrten historischen Rechts gegenüber jenen des die freie Huldigung der Verstän-digen und Guten in Anspruch nehmenden natürlichen Rechts aufzurichten unter-nahm ? Daß er, die Unheilbarkeit der historischen Rechtszustände erkennend, einganz neues GebäUde der socialen Ordnung auf der Grundveste eines rein vernünf-tigen Rechts zu errichten versuchte? Wahrlich nein! Er mußte vielmehr es thun,wenn er nicht dem Lichte, von welchem er doch ausgegangen, sich als Abtrünniger ent-gegenstellen wollte.
Der Geist der Neuzeit hat aber wirklich den Kampf gegen das historische Recht, nehm-lich gegen desselben Ungebühr unternommen, und solcher Kampf, d. h. das in dieSchranken Treten des Vernunftrechts gegen das historische, macht den Charakterder — allererst in Frankreich emporgeloderten, dann aber durch die ganze civilisirteWelt gewanderten —> Revolution aus. Die, leider! nur allzu häufig erschienenen Aus-schweifungen, Jrrthümer und selbst Gräßlichkeiten der Revolution lassen wir bei unsererBetrachtung, welche blos die Hauptrichtung oder das Endziel der Revolution zumGegenstände hat, zur Seite, uns auf die Erörterung der Frage beschränkend: WelchenAnspruch hat das Vernunftrecht gegenüber dem historischen? Wel-ches ist das den beiden Rechten zur Beherrschung anzuweisende odereinzuräumende Gebiet? Nach welchen Principien ist der zwischenbeiden ausgebrochene, heut zu Tage mit erneuerter Heftigkeit ge-führte Streit zu schlichten?
Das der „ Revolution " feindselig entgegenstehende und darum als „ Reaction "