Druckschrift 
7 (1847) [Hex - Jus]
Entstehung
Seite
16
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16 Hippolytus a Lapide.

Juste, und zwar unter dem Titel Hippolyti a Lapide Abriß der Staats-verfassung, Staatsverhältniß und Bedürfniß des römischen Reichsteutscher Nation; nebst einer Anzeige der Mittel zur Wiederherstel-lung der Grundeinrichtung und alten Freiheit nach dem bisherigenVerfall, aus Bogislaus Philipp von Chemnitz vollständiger latei-nischer Urschrift mit Anmerkungen, welche die gegenwärtigen Um-stände im Reich betreffen. .

Pufendorf wollte anfangs sein Werk in Paris drucken lassen. Aber Me-zeray, der es zur Censur erhielt, schrieb zurück: Dai In >e munuscrit Istin, »zue von«

m'svsr envo^e de I'e'tat present de l'6mp!re d'-lllemagne.-6omwe je le pen-

sois, I'^uteur est un komme de grsnde reüexion, gi possede bien snn «ujet et guiva kort svsnt. I,e iivre merits Kien d'etre imprime, msis p o ur m n i, je n'oservisen (lonner le killet; premierement psrcegu'il s guelljue petit en>Iroit <pii cko^ne lnl?rsnce, et Von« ssver gue le tewps est kort delieat; secondement parcegne les pre-tres et moines x sont msltrsite's. 6t c'est kort Kien kuit, msis ils s'en prendraient nmni. Desto ungehinderter wurde das Werk, eben so wie überhaupt jede sonst unzu-lässige Schrift, im Haag gedruckt und alsbald in viel tausend Abdrücken und baldigenhäufigen Nachdrücken verbreitet. Schon 1669 erschien es unter dem TitelS everinMonzambano, eines Veronesers, gründlicher Bericht von der wah-ren Beschaffenheit und Zustand des deutschen Reiches", ebenfalls indeutscher Uebersetzung, und 1709 und 1715 zu Leipzig in einer neuen UebersetzungvonPeter Dahlmann, jetzt auch mit Angabe des wahren Verfassers, Samuel'sFreiherrn v. Pufendorf. Ja, Thomasius besorgte 1714 zu Halle eine neueHerausgabe des lateinischen Texteszum Gebrauche seiner Vorlesungen" (in »sum /Vndi-toriilAomssisni) und ließ in den Noten sogar die anstößigsten Stellen, welche Pu-fendorf in einer eigenen unter seinem Namen erschienenen Auflage gemildert oderweggelassen hatte, wiederherstellen.

Wäre nicht aus den oben angedeuteten Gründen und bei dem immer größerenMangel öffentlicher ständischer und Gerichts- und Volksversammlungen, zumal daauch damals freie Zeitungen und Zeitschriften nicht bestanden, das wahre Nationallebenso sehr erstorben gewesen, daß selbst die Schriftsteller blind für die Hauptgebrechen unddie Hauptbedürfnisse geworden waren alsdann freilich hätten solche freimüthige Werkeund ihre ungehinderte Verbreitung wohlthätig wirken können. So aber halfen sie wenig.Jetzt, wo der Liberalismus durch unser Nationalunglück endlich gesundere Blicke undRichtungen hat, auch die Nation empfänglicher und die Mittel zur Erweckung des Na-tionallebens besser sind jetzt sucht man nur allzu ängstlich die Entdeckung der Krank-heiten und der Heilmittel zu verhindern. Man vergißt, was wir erlebten; man vergißtMacchiavelli's Warnung: daß es mit den Staatsgebrechen ist wie mit der Aus-zehrung. Anfangs erkennt man sie schwer, und heilt sie leicht; später erkennt man sienur allzu leicht, aber heilt sie schwer. C. Welcker.

Historisches Recht. Verhältnis zum natürlichen Rechte, zur ge-setzgebenden Gewalt und zum Reformsysteme. Wenn der berüchtigteAusspruch eines fast vergötterten Denkers:Alles, was ist, ist vernünftig;alles Vernünftige ist wirklich" ein Ausspruch, welchen man zwar, als dieöffentliche Meinung sich allzu entschieden dagegen auflehnte, hinterher etwas anders zudeuten suchte, als er lautet, doch vergebens, da die Worte klar und bestimmt sindwenn, sagen wir, jener Ausspruch wirklich ein wahrer ist, alsdann giebt es freilichkein natürliches, allgemeines und ewiges Recht, sondern blos ein histo-risches, partikuläres und zeitliches; und es erscheinen zugleich alle gegen einmalBestehendes gerichteten Lehren, Beschwerden, Reformbegehren oder Versuche als thö-richtes oder als verbrecherisches Beginnen. Durch das Bestehen selbst istdie Vernünftigkeit des Bestehenden ausgesprochen, und was sich ihm entgegensetztoder an dessen Stelle zu treten verlangt, kündigt, eben als noch nicht seiend, sichals unvernünftig an und muß daher zurückgehalten, unterdrückt, wohl auch als