Druckschrift 
7 (1847) [Hex - Jus]
Entstehung
Seite
11
Einzelbild herunterladen
 

11

Hippolytus a Lapide.

staatsrecht meist eine recht natürliche Scheu empfindet, weil dieselben einen im Ganzenunpraktisch gewordenen Gegenstand behandeln und zugleich von den erwähnten zwei kleinenSchriften sich gewöhnlich dadurch unterscheiden, daß sie eben so viel weniger mit Geist undGeschmack behandelt wurden, als sie ungleich ausgedehnter sind. Sie geben uns zugleichein Abbild des eigenthümlichen Liberalismus im deutschen Reich.

Der vollständige Titel des zuerst 1640 erschienenen Werks des Hippolytus aLapide ist: Oi88srtstio lie rstion« 8tst»8 in imperio nostro Romsno-6crmsnico , inyus tuw cpiiznsm revers in eo statiis 8>t, tum cpiae rstio 8tstu8 nbservsnlla quickem,«e«i wsAno cum pstrise likcrtst» lietrimento negiert» iiucusc^ue suerit; tum «ienigue,c>uik»8nsm me<iÜ8 sntiguiw 8tst»8 re8tsursri sc ürmsri pusgit, rlilucitie explicstur,snctore Hippolxto »I^spiiis.

Das andere Werk, welches Pütterbeinahe einen zweiten Hippolytus aLapide" nennt, erschien 1667 unter dem Titel: Severini <Ie IVlunrsmbsno cks 8tstuimperii 6ermsnici s<! 1>selium frstrem liker.

Beide Werke gaben in geistreicher, gebildeter Sprache ohne allen gelehrten Prunk,aber mit eben so gründlicher allgemeiner und philosophischer als historischer Gelehrsamkeitzuerst eine kurz« allgemeine staatsrecktliche Theorie und dann eine höchst freimüthige Dar-stellung und Kritik der deutschen Reichsverfassung und der Reichsregierung und ihrerHauptgebrechen, und endlich die Hauptmittel, diesen Gebrechen abzuhelfen.

Beide Schriften machten ungemeines Aufsehen, wurden allgemein in verschiedenenAusgaben verbreitet und ließen das Publicum über ihre wahren Verfasser lange in Zweifel.Für jedes von beiden hatte man, w wie später in England über die Briefe des Ju-ni us, wenigstens ein halbes Dutzend der berühmtesten Schriftsteller längere Zeit im fal-schen Verdacht der Urheberschaft, bis endlich die wahren Verfasser bekannt wurden. AlsHippolytus a Lapid e stellte sich heraus: Bogislaus Philipp von Chem-nitz, Sohn des pommerschen, nachher schleswigischen Geheimraths Martin Chem-nitz. Er war im dreißigjährigen Kriege längere Zeit zuerst in holländischen, "dann in schwe-dischen Kriegsdiensten, später schwedischer Historiograph, schrieb auch eine Geschichte desschwedisch-deutschen Kriegs und erhielt von der Königin Christine den Adel und ein Landgut.

Als Verfasser der unter dem angenommenen Namen Monzambano erschienenenSchrift bekannte sich später selbst der berühmte Samuel Pufendorf, zuerstDocentin Leyden und seit 1661 Professor in Heidelberg, der erste Lehrer des Naturrechtsin Deutschland und Verfasser des Werks cle jure nsturse et gentium , so wie des kleinerenBuchs <le nskcÜ8 Komin» et civ>8, dann auch der historischen Schriften <Ie rein» 8ueci-c>8 und <1« reb8 k'rillerici Wilkelmi. Von Heidelberg folgte er 1679 einem Ruf alsProfessor nach Lund in Schweden, wurde dann königlicher Rath und Historiographin Stockholm und endlich kurbrandenburgischer Geheimerath in Berlin.

In Beziehung auf die allgemeine staatsrechtliche Theorie hatten Beide mehrereGrundfehler mit einander gemein, welche in Beziehung aufihre positiv staatsrechtliche Beur-theilung der deutschen Reichsverfassung wie in Beziehung aufihre Resormvorschläge vomwesentlichsten Einflüsse waren. Eben so wie die damalige entartete Reichsverfassung, soübersahen Beide das eigentliche nationale oder Volkselement und dachten nur an die Re-gierenden.Deutsche Freiheit" bestand daher auch ihnen nur in der Unabhängigkeit derReichsstände vom Kaiser. Hiermit hing ein anderer Fehler zusammen. Sie leugnetennehmlich die Möglichkeit einer gemischten Verfassung, welche doch, wie im Staats-Lexikon der Artikel Cabinetsjustiz und Trennung und Unabhängigkeit derGewalten und der Artikel Deutsches Staalsrecht Nachweisen, nicht blos Aristo-teles, Cicero, Tacitus und fast alle großen Staatsrechtslehrer der Welt mit Rechtals die dem höheren Leben freier gebildeter Völker entsprechende Organisation anerkannten,sondern welcher vor Allem auch alle germanischen europäischen Nationen, wo und so langesie Freiheit hatten, mithin auch alle heutigen konstitutionellen Länder, vor allen Groß-britannien, huldigten und noch huldigen. Beide Schriftsteller und auch Thomasius,welcher in seinen Noten zu Monzambano ihre Ansicht gegen die freilich seichten dama-ligen Vertheidiger der richtigen Theorie zu rechtfertigen sucht, lassen sich nur durch die ver-