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7 (1847) [Hex - Jus]
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Hippolytus a Lapide.

dieser, unter Beiziehung eines vernünftigen Physici, die Sache unter-sucht und eingesehen werden solle, ob und was für Betrug darunter verborgen, undwie sodann die Betrüger zu strafen sein werden u. s. w." - Der Glaube an Hexen-wesen hielt das Volk noch lange genug gefesselt.

Dem zwanzigsten Jahrhunderte ist es Vorbehalten, die Acten der politischenHexenprocesse des neunzehnten als Urkunden der Zeitgeschichte zu sammeln.

Der schrecklichste der Schrecken,

Das ist der Mensch in seinem'Wahn"

sagt der große Dichter.

Neuere Literatur: Peter Frank, System einer vollständigen medicinischenPolizei. Bd. 4. Mannheim, 1788. Abth. 2. Abschnitt 3.Von Verletzungen durchVorurtheile der Zauberei, Teufeleien und Wunderkuren" S. 520645. Albr. v.Haller, Vorlesungen über die gerichtliche Arzneiwissenschaft. Bd. 2. Th. 2. Bern,1784. Abschnitt 3.Von Hexen, Besessenen, Gespenstern und Wunderwerken" S.127144. Müller, Entwurf der gerichtlichen Arzneiwissenschaft. Bd.2. Frankfurt1798. Cap. 4.Von Zauberei, Teufelsbesitzungen und Wundetkuren" S. 359542.Horst, Dämonomagie oder Geschichte des Glaubens an Zauberei und dämonische Wun-der mit besonderer Berücksichtigung des Hexenprocesses in Deutschland seit den.Zeiten Jn-nocentius VIII. Frankfurt 1817. 2 Bände. Horst, Zauberbibliothek oder von Zaube-rei, Theurgie und Mantik, Zauberern, Hexen und Hexenprocessen, Dämonen, Ge-spenstern und Geistererscheinungen. Zur Beförderung einer rein geschichtlichen, vonAberglauben und Unglauben freien Beurtheilung dieser Gegenstände, mit Abbildungen.6 Theile. Mainz 1821 1826 (ein Werk von großem historischen Interesse, weil esviele noch ungedruckte Aktenstücke von Hexenprocessen mittheilt, besonders über jene lind-heimischen Procedurenvon 16611664, in welchen bei einer Bevölkerung von ungefähr.550 Seelen 30 Personen hingerichtet wurden). I. Niesert, Merkwürdiger Hexen-proceß gegen den Kaufmann G. Köbbing an dem Stadtgerichte zu Coesfeld im Jahre1632. Coesfeld 1827. (Dieser Proceß ist denkwürdig wegen der Anerkennung derRechtswidrigkeit des Verfahrens; denn es heißt in einem von Münster aus an dasUntersuchungsgericht erlassenen Rescripte: manfinde nicht ohne große Befremdung, wiedaß also geschwind vnd auf allerdings nicht genügsame Jndicien vnd mit Zuziehung einesfast jungen vnd annoch dergestalt in praxi criminali nicht geübten Gelehrten, die Torturanerkannt vnd verhengt, viel weniger Defensor angeordnet.") Hitzig, Annalen derdeutschen und ausländischen Criminalrechtspflege. Bd. 1. Berlin 1826. S. 431-456.Deutschland. Ein Hexenproceß aus den in der Mitte des 17. Jahrhunderts zu Schie-felbein verhandelten Originalacten, mitgetheilt und mit einer Nachschrift über das Ver-brechen der Zauberei begleitet von Prof. 1>r. Jarke in Berl in." Bd. 2. S. 182191.Beitrag zur Geschichte der Zauberei von Prof. Or. Jarke in Berlin." Grasvon Lamberg, Criminalverfahren, vorzüglich bei Hexenprocessen im ehemaligen Bis-thume Bamberg, während der Jahre 16241630. Aus actenmäßigen Urkunden gezo-gen. Nürnberg 1835. Weng, Die Hexenprocesse der ehemaligen Reichsstadt Nörd-lingenin den Jahren 158094. Aus den Criminalacten des NördlingischenArchives ge-zogen. Nördlingen 1839. Bopp.

Hierarchie, s. Deutsche Geschichte und Kirchenverfassung.

Hindostan, s. Ostindien.

Hintersasse», s. Alodium und Lehnwesen.

Hippolytus a Lapide und Monzambano; ihre Kritiken und Re-formvorschläge in Beziehung auf die vaterländischen Verfassungs-zustände. Die beiden kleinen Werke, die unter den oben angeführten falschen Namenim siebzehnten Jahrhundert erschienen, waren für die Ausbildung des früheren deutschenStaatsrechts so wichtig, daß der berühmte Pütt er in seiner meisterhaften Literaturdes deutschen Staats rechts mit jedem von ihnen eine besondere Periode beginnt.Sie verdienen also gewiß einer Erwähnung im Staats-Lexikon. Sie sind aber auchbesonders geeignet einem heutigen Leser, der vor den Werken über das alte deutsche Reichs»