Druckschrift 
7 (1847) [Hex - Jus]
Entstehung
Seite
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Hexen, Hexenproceffe.

Friedrich Spee wurde. Dieser, geboren im Jahre 1595 und im Jahre 1615 in denJesuitenorden ausgenommen, trat in der vollen Rüstung seiner Geistes- und Gemüthskraft(obwohl mit herabgelaffenem Visir, weil gerechte Besorgniß, besonders das Schicksal sei-nes Vorläufers Tanner, zur Vorsicht riech) dem Ungethüme entgegen durch seine denAnnalen der Geschichte angehörende Schrift: Osutio criminnli« »le proccu-sikiis cnntri»die er im Jahre 1631 ohne seinen Namen herausgab. Er hatte sich durch viel-fache Beobachtungen von der Wahrheit überzeugt, so daß er sagen konnte:Ich kannnicht bergen, daß die unselige Folter unser gutes Deutschland mit einer unerhörten Mengevon Heren anfüllt, und ich schwöre vor Gott, daß ich, obschon darauf nicht geachtetwird, von den sogenannten Hexen so befriedigende Entschuldigungen angehört habe, daß,so bewandert ich in scholastischen Disputationen sein mochte, mir nicht der geringste Zwei-fel an ihrer gänzlichen Unschuld bleiben konnte"*). Groß war die Wirkung dieser Schrift,welche viel dazu beitrug, die Nebel zu verscheuchen, in welchen die Masse die Geschöpfe ih-res Wahnes, die Schreckbilder ihrer Phantasie erblickte. Der große Thomasius **)vollendete Spee' s Werk zu Anfänge des vorigen Jahrhunderts. Seinen Bemühungen,namentlich in der Herausgabe mehrerer Schriften, besonders des schon angeführten, vor-züglich gegen das Ansehen des Eriminalisten Carpzov gerichteten Schriftchens (worin ersich jedoch in einer Nachschrift gegen diefalsche Beschuldigung" verwahrte, als glaube eran keinen Teufel, an keine Zauberer und Heren, indem er nur leugne,daß der TeufelHörner, Klauen und Krallen habe", daß er einen Leib annehmen und so den Menschen er-scheinen könne, daß er Pacta mit den Menschen aufrichte, sich von ihnen Handschriftengeben lasse, bei ihnen schlafe, sie auf den Blocksberg aus dem Besen oder Bock hole"u. s. w.), gelang es, den Hexenprocessen, als einerAusgeburt des Papstthums", dasereine aus dem Heiden-und Judenthume zusammengeschmolzene Fabel" nennt, beson-ders im nördlichen Deutschland ein Ziel zu setzen. Nur im katholischen Theile von Süd-deutschland, besonders in Baiern, loderten noch im Zwielichte Scheiterhaufen auf, bissie auch dort in dem angebrochenen Tageslichte erloschen. In Oesterreich, dessen An-nalen gleichfalls von Hexenprocessen genug zu erzählen wissen, wurden diese durch eine be-sondere Verordnung der Kaiserin Maria Theresia, bei welcher sich der Einfluß ihres be-rühmten Leibarztes van S wieten geltend machte, des Inhaltes unterdrückt:Wirhaben eine Zeit lang misfällig wahrnehmen müssen, daß nicht allein verschiedene von unse-ren Landeseinwohnern in ihrer Leichtgläubigkeit so weit gehen, daß sie Dasjenige,was ihnen durch Traum oder Einbildung vorgestellt, oder durch andere betrü-gerische Leute vorgespiegelt wird, für Gespenster und Hexereien halten, nichtminder den für besessen sich ausgebenden Menschen sogleich Glauben beimessen; son-dern daß sie auch in ihrer Leichtgläubigkeit oftmals von einigen mit Vorurthei-len eingenommenen Personen bestärkt werden; wie denn letzthin in unseremMarkgrafthume Mahren die Sache so weit getrieben worden, daß verschiedene Kör-per aus den Friedhöfen ausgegraben und einige davon verbrannt worden; wodoch hiernächst bei der erfolgten Untersuchung sich nichts Anderes als was natürlichwar befunden hat. Wie zumal aber hierunter mehrentheils Aberglaube und Be-trug stecket und Wir dergleichen sündliche Misbräuche in Unseren Staaten kei-neswegs künftighin gestatten wollen, als ist Unser gnädigster Befehl, daß künftighin inallen derlei Sachen von der Geistlichkeit ohne Eoncurrenz des PoliriciNichts vor genommen, sondern allemal, wenn ein solcher Easus eines Gespen-stes, Hexerei, Schatzgraberei odereines angeblich vom Teufel BesessenenVorkommen sollte, derselbe der politischen Instanz sofort angezeigt, mithin von

*) Freiherr von Messend erg hat diesem Kämpfer, der auch Verfasser der Trutz-nachtigall, im zweiten Bande seiner sämmtlichen Dichtungen (Stuttg. 18Z4. S. 285flg.)ein Ehrendenkmal errichtet.

**) Denkwürdig ist, daß Thomasius selbst »och im Jahre 1698, da er Referent ineinem Hexenproceffe war, für die Verurtheilung der Angeschuldigten stimmte. Aufmerksamgemacht durch die Zweifel, welche ihm einer seiner College» entgegensetzte, forschte er weiternach und drang zum Lichte vor.