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7 (1847) [Hex - Jus]
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Hexe«, Hexenproceffe. 5

Besessene und die Ausbrüche ihres Wahnsinnes für das Zeichen hielt, daß der böse Geistin ihnen herrsche.

In der Grausamkeit der Hinrichtung selbst war man erfinderisch. Im Jahre 1514wurde zu Halle ein zum Christenthum übergetretener Israelit, Johannes Pfef-ferkorn, nachdem er vorher mit glühenden Zangen gerissen worden war, mittelst einerihm unter dem Leibe befestigten Kette an einen Pfahl geschlossen, doch so, daß er Densel-ben umgehen konnte. Hernach umgab man ihn mit einem starken Kohlenfeuer, das manihm nach und nach immer naher rückte, so daß er gleichsam lebendig gebraten und seinKörper langsam zu Asche verwandelt wurde.

So zerfleischte das Ungeheuer des entsetzlichsten Wahns das deutsche Vaterland.Selbst die Reformation, den Kampf für Geistesfreiheit kämpfend, trat dem Ungethümenicht entgegen, ja brachte ihm mit gleicher Willigkeit die Opfer. Glaubte ja Lutherselbst an den Teufel (der ihn, nach den Angaben seiner Feinde, mit einer Hexe erzeugte)und an seine Künste der Verführung, denen er in der Stunde der Versuchung auf derWartburg widerstanden, und nährte so in den Anhängern seiner Lehre den verderblichstenWahn *). So wurden noch lange nach der Einführung der Reformation in deren Hei-math, in Sachsen, Hexen verbrannt (Bötticher, Geschichte des Kurstaates und König-reichs Sachsen Bd. I. Hamburg, 1830. S. 548. Band >>. 1831. S. 150). Ja, dieZahl dieser Hinrichtungen mehrte sich. So wurden während der Zeit von 15971676blos in einigen hennebergischen Aemtern 197 angebliche Hexen verbrannt, allein im Jahre1611 nicht weniger als 22 (Schlözer, Staatsanzeigen, Band II. S. 166168).In Dresden wurden noch im Jahre 1585 zwei Weiber, als der Hexerei schuldig erach-tet, hingerichtet (Hasche, Diplomatische Geschichte von Dresden, Band II. S. 369).Man sollte zwar denken", sagt Thom asius S. 55 und 56 seiner zu Anfang des vori-gen Jahrhunderts erschienenen Schrift: Kurze Lehrsätze von dem Laster der Zauberei w.,daß die Leute Durch Lutheri Reformation, dadurch sie doch sonst von vielem PäbstlichenAberglauben befreit worden, auch von diesem Mönchs - und Pfaffengeschwätze von derZauberer Bündniß mit dem Teufel frei worden wären, aber es ist nichts weniger, als die-ses geschehen. Ja es ist vielmehr diese schöne Meinung unter der Regierung ChurfürstensAugust!, da sie zuvor als ein noch ungeschriebenes Recht passirte, den ChursürstlichenConstitutionen mit folgenden klaren Worten einverleibt worden:So jemand in Ver-gessenheit seines christlichen Glaubens mit dem Teufel Bündnisse ausrichtet, umgehet, oderzu schaffen hat, dieselbige Person, ob sie gleich mit Zauberei niemals Schaden zugefüget,soll mit Feuer vom Leben zum Tod gerichtet werden."" Da nun der Churfürst zuSachsen einer von den vornehmsten lutherischen Fürsten, so ist kein Wunder, wenn auchnachgehends diese neue Einbildung und Meinung in andere lutherische, ja auch reformirteLänder fortgepflanzt worden." Indem Rommel im fünften Bande seiner Geschichtevon Hessen (Hamburg 1835) von dem Landgrafen Wilhelm dem Weisen, demältesten Sohne Philipp's des Großmüthigen, somit von einem Fürsten sonstHellen Geistes, redet, berichteter:Weder in Hinsicht der Tortur noch der abergläubi-schen Wasserpcobe, die man gegen vermeintliche Zauberinnen anwendete, war LandgrafWilhelm von den Vorurtheilen seiner Zeit unabhängig. Als zu Allendorf verdäch-tige Weiber eine verblendende Gaukelei an einem Knaben verübten (sie brachten Fliegen,Kalk und große Stücke Holz aus seinen Augen), und Landgraf Wilhelm deshalb Joa-chim CamerariusinNürnberg, einen aufgeklärtenNaturforscher, (imJahre1571)um Rath fragte, übersendete ihm dieser eine Abhandlung über die Erforschung der Dä-monen, tadelte die Tortur vermeintlicher Zauberinnen als abergläubisch und grausam underklärte die Wasserprobe für sehr unsicher. Aber der Landgraf antwortete: er müsse dasRecht ergehen lassen, könne auch die nach dem Beispiele benachbarter Obrigkeiten in Hes-sen beliebte Wasserprobe nicht ganz verwerfen; denn wenn er gleich nicht verstehe, wie es

*) Zeugniß legt ab das selten gewordene Buch: Neun auserlesene und wohlbegründeteHexenpredigten re. von kl. Hermann Samsonius, Superintendenten zu Riga. Riga 1626(21 Bogen in 4.).