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7 (1847) [Hex - Jus]
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4 Hexen, Hexenproceffe.

für den Teufel seien, war ausgeführt, man müsse den Ketzermeistern vollen Gehorsam lei-sten und unterwürfig sein > es sei ein Glaubenssatz, daß es Hexen gäbe und diese mit demTeufel im verderblichen Bunde stünden u. s.w. Zugleich wurde darin geistlichen und welt-lichen Richtern Unterricht darüber ertheilt, wie der Proceß gegen die Verdächtigen einge-leitet und geführt und das Urtheil gesprochen werden solle. So wütheten mit vermehrtenKräften die Herenprocesse fort, genährt von der Geneigtheit der Angeschuldigten selbst,sich vom bösen Geiste besessen zu betrachten und dieses zu bekennen, und unterstützt von derAnwendung der Folter *). Nicht genug, daß diese die Geständnisse, und zwar die wider-sinnigsten (ein Angeschuldigter wurde z. B. zwanzig Mal gefoltert, um zu bekennen, er seiein Wolf, ein Wehrwolf, und auf dieses Geständniß hin verbrannt), durch Qualen allerArt erpreßte, schrieben, wenn das Opfer erlag, die Henker diesen Mord der Macht desTeufels zu. So heißt es z. B. in einem Protokolle eines zu Wasungen im Henne-tz ergisch engeführten Hexenprocesses vom 22.August 1668:Als sie (die aus die Foltergelegte Angeschuldigte) nun eine Weile so gesessen-ist sie bedroht worden, wo sie gutwillignicht bekennete, daß mit der Tortur fortgefahren werden sollte, auch darauf ein wenig indie Höhe gezogen. Aber als sie etwas, jedoch unvernehmlich geredet und man vermeinet,sie würde weiter Aussage thun, bald wieder heruntecgelassen worden, hat man vermerkt,daß es nicht richtig um sie seye. Dahero der Scharfrichter sie mit darneben stehendemWeine angestrichen; als aber befunden, daß das sonst starke Athemholen nachliesse, istsie aus die Erden auf ein Bett gelegt worden, da sie sich noch in etwas gereget und bald garaußgeblieben und gestorben. Es ist aber derselben, als der Scharfrichter sie erst besehen,der Hals oben im Gelenke ganz entzwei gewesen, wie es damit hergegangen,kann niemand wissen. Die Tortur hat von früh 8 Uhr bis 10 Uhren und alsozwei Stunden gewährt rc. Vermuthlich hat der böse Feind ihr den Halsentzwei gebrochen, damit sie zukeinem Bekenntniß kommen sollen."Aus erstatteten Bericht rescribirte der Herzog:Uns ist aus Eurem Bericht vorgetragenworden, wie weit Ihr mit denen verdächtiger Hexerei halber in Haft sitzenden Personen ver-fahren und wie Ihr wegen Paul Mozens Weibes, welche bei der Tortur verstorben, desKörpers wegen Verhaltungsbefehl erholen wollen. Dieweil nun, Eurem Bericht nach, vondem Scharfrichter kein Exceß in der Tortur begangen und gleichwohl wider diese Jnquisitinunterschiedliche Jndicia, auch endlich ihr, wiewohl nur Fenersliter und zwar bei der Tortur,auf Befragung des Scharfrichters gethanes Bekänntniß vorhanden, auch aus denen beiihrem Absterben sich ereignenden Umständen und vorgegangenen Besichtigungen so vielabzunehmen, daß ihr von dem bösen Feind der Hals zerknickt seynmuß, als habt ihr bei so gestalten Sachen den Körper alsbald hinausschaffen und unterdas Gericht einscharren zu lassen." Verlor die Gefolterte unter den Qualen der Folterdie Sprache, so hatte sie der Satan stumm gemacht.

Versagte die Folter den Dienst der Erschaffung des Geständnisses, so mußten andereHilfsmittel überführen helfen. Die Casuistik erschöpfte sich in der Auffindung von An-zeichen der Schuld. So galt Thränenlosigkeit nach dem Sprüchworte:Hexen weinennicht" als eine nahe Jnzicht, und erst spät wagten Rechtsgelehrte (üert, OpiwculuTheil 2.1737. S. 383) bescheidene Zweifel, indem sie, im Einklänge mit den Aussprü-chen der Aerzte, hervorhoben, das Uebermaß der Folterqual lasse es oft nicht zu Thränenkommen. Eine besonders große Rolle spielte die berüchtigte, vom Papst EugenH. ge-stattete Wasserprobe. Man band der Angeschuldigten Hände und Füße kreuzweise zu-sammen und einen Strick um den Leib und warf sie so in das Wasser. Schwamm derKörper auf dem Wasser, so erkannte man darin ein Zeichen der Schuld. Noch am Endedes sechszehnten Jahrhunderts erschien eine Vertheidigung der Wasserprobe, die lange imGebrauche blieb.

Selbst Geisteskranken, diesen Unglücklichen, deren Schicksal sonst ein Freibrief vordem Richterstuhle, wurde nicht selten der Proceß gemacht, weil man sie für vom Teufel

*) S. den ArtikelFolter."